1. Voraussetzung für die Verleihung des Ritterkreuzes
  1. Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes kann verliehen werden für

    besondere kampfentscheidende Tapferkeitstaten

    Hierbei sind Voraussetzung:

    Eigener, selbständiger Entschluß,
    hervorragende persönliche Tapferkeit und
    ausschlaggebende Erfolge für die Kampfführung im Großen gesehen.

    Bei Soldaten vom Schützen bis zum Komp.- usw. Führer einschließlich sind der Dienstgrad und die Dienststellung des Betreffenden insoweit zu berücksichtigen, als auch Einzelleistungen von bedeutendem örtlichen Erfolg als Vorteil für das Ganze gewertet und für einen Vorschlag zum Ritterkreuz in Betracht gezogen werden können. Wenn das E.K. II oder I noch nicht verliehen ist oder für dieselbe Tat verliehen wurde, für die das Ritterkreuz vorgeschlagen wurde, ist besonders zu begründen, warum das Ritterkreuz darüber hinaus beantragt wird.

  2. Außer dem Ritterkreuz kommen noch folgende weitere Auszeichnungen in besonderen Ausnahmefällen bei hervorragender persönlicher Tapferkeit in Frage (auch für bereits mit dem Ritterkreuz beliehene Soldaten, die sich erneut besonders auszeichnen):

    • Nennung im Heeresbericht,
    • besonderes Anerkennungsschreiben durch den Oberbefehlshaber des Heeres,
    • Vorschlag zur Besserung im Rangdienstalter bzw. Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad. Beförderung in erster Linie für Offiziere im Range eines Leutnants bis einschl. Hauptmanns, für Uffz. und Mannschaften bis zum höchsten Uffz.-Dienstgrad (Oberfeldw.), in Ausnahmefällen auch zum Leutnant.

  1. Die Verleihung des Eichenlaubes zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes

  1. Ritterkreuzvorschläge für Soldaten, die bereits früher zum Ritterkreuz eingegeben, aber nicht beliehen wurden

  1. Einreichung der Verleihungsvorschläge

  1. Allgemeines
  1. Für eine Liste aller Ritterkreuzträger, die für den Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht bereitzuhalten ist, melden die Div., Gen.Kdo., AOK's (von AOK zusammengefaßt) und H.Gr.Kdo. (unmittelbar) laufend alle Veränderungen der ihnen unterstellten Ritterkreuzträger unter Angabe der Dienststellung und des Truppenteiles an OKH/PA.
    Für die Zeit zwischen Vorlage eines Vorschlages und dem Tage der Verleihung des Ritterkreuzes melden die vorschlagenden Dienststellen jede Veränderung des Vorgeschlagenen (Beförderung, Versetzung usw.) OKH/PA unmittelbar.

  2. Die Träger des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes sind nicht als 'Ritter', sondern als 'Inhaber' zu bezeichnen.

  3. Nach Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes wird die Urkunde dem betreffenden Inhaber an die gemeldete Privatanschrift übersandt.

  4. Die Urkunde hat die Größe 45 x 37 cm und ist für die übersendung durch die Feldpost nicht geeignet.

  5. Der Tod eines Ritterkreuzträgers ist OKH/PA unverzüglich durch Fernschreiben zu melden.

OKH, 3. 6. 41
29 a - P 2 Gr. V/Va



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