Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1573) in der Fassung vom 3. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 849) wird wie folgt geändert und ergänzt :

I.

Der Artikel 1 erhält folgende Fassung :

"Artikel 1

Der Orden des Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt :

II.

Der Artikel 4 erhält folgende Fassung :

"Artikel 4

  1. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse und das Eiserne Kreuz 1. Klasse gleichen in Größe und Ausführung denen des Weltkrieges mit der Abweichung, daß auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939 angebracht sind. Die Rückseite des Eisernen Kreuzes 2. Klasse trägt die Jahreszahl 1813. Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.

  2. Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem schwarz-weiß-roten Bande am Halse getragen.

  3. Das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes besteht aus einem silbernen Eichenlaub von drei Blättern, das auf der Bandspange aufliegt.
    Das Eichenlaub mit Schwertern zeigt unter den drei silbernen Blättern zwei silberne gekreuzte Schwerter.
    Bei dem Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten sind die drei silbernen Blätter und die Schwertgriffe mit Brillanten besetzt.

  4. Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem breiteren schwarz-weiß-roten Bande am Halse getragen."

Führer-Hauptquartier, den 28. September 1941.

Der Führer
Adolf Hitler

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei
des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner

Ausgegeben zu Berlin, den 4. Oktober 1941.


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