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Kinder (Deutsch) |
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Goudi = Geschiedene Eltern Dienstleistung
durch Information |
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Sowohl die Väter als die
Mûtter lieben ihre Kinder |
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Artikel : |
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- Scheiden tut den Kindern weh
- Kinder brauchen Vater, Mutter und zwei Zuhause
- Immer wieder Papawochenende - neues Kinderbuch
- 20 Bitten von Kindern an ihre geschiedenen oder getrennten Eltern - Dr. Karin Jäckel
- Die Reportage aus dem Belgischen Rundfunk (BRF) über die
Fachtagung vom 12.12.2006 in Eupen -
Veröffentlicht unter dem Titel "Trennungsschmerz" im BRF am 15.12.2006 durch
Margit Hebertz.
- Schnell weg mit dem Vatertag
- Folgen von Vaterentbehrung. Eine Literaturstudie
2003. Rotraut Erhard, Herbert Janig
- Die Kinderjäger sind schneller
als die Gerichte
- Liebe Mama, böser
Papa - Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung: Das PAS-Syndrom
- Buchbesprechung
- Namen auf Holz - oder fliegende Hoffnung
- Meditation für Trennungsväter
- Mütter sollen Kinder entführen
dürfen ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz !?
- Eltern Kind Vertrag 2003
- Sendung ZDF : Väter ohne Rechte
- Ein Krieg, den alle verlieren
- Scheidungskinder, -väter, -mütter |
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Scheiden tut den Kindern weh
von Gerhard Amend
Der Autor ist Soziologe und Professor am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen.
Wenn Eltern sich trennen, begreifen sie nicht oder verdrängen, dass dadurch für ihre Kinder die größte Welt zusammenbricht. Viele erholen sich nie mehr davon.
Das größte Risiko einer Scheidung ist der Abstieg in die Armut. Das trifft Vater, Mutter und Kinder gleichermaßen. Dadurch kommt es für Kinder zum Verlust von Freunden in Vereinen, Nachbarschaften und Schulen. Das isoliert sie nicht nur, noch mehr beschämt es sie. Weil Scheidungen Kinder so hilflos machen, sind gute Ratschläge gerne gesehen. Denn es gibt durchaus bessere und schlechtere Scheidungsverläufe.
Was für Kinder besser und was schlechter ist, hängt davon ab, was die Eltern für das Wesen der Scheidung halten. Allein die Absicht, den Kindern möglichst viel Ungemach zu ersparen, macht noch keine bessere Variante aus. Zumal dann nicht, wenn dazu der vermeintlich schuldige Elternteil aus dem Leben der Kinder vorbeugend ausgeschaltet wird.
Bedrückende Symptome nach der Scheidung
Nur, was das Wesentliche an der Scheidung für Kinder ist, scheint ganz und gar nicht klar zu sein. Viele halten schwierige Besuchsregelungen, Aggressivität, Aufmerksamkeitsstörungen, Bettnässen und Loyalitätszerrissenheit für deren Wesen. Aber das sind lediglich die bedrückenden Symptome, die sich nach der Scheidung bei Kindern einstellen können. Sie verdecken geradezu das Wesen von Scheidungen, das auch Kinder trifft, die gar keine Krankheitssymptome entwickeln.
Dass Scheidungskinder nicht mehr so glücklich wie früher sind, merken zwar die meisten Eltern, aber das Wesentliche scheint sich ihnen dadurch nicht zu erschließen. So können sie selten nur ermessen, dass mit der Auflösung ihrer Paarbeziehung den Kindern die Elterlichkeit verloren geht. Diese ist durch Gemeinsamkeit geprägt, die Vater und Mutter eint. Aber eben nur solange, wie sie als Paar den Kinder gegenübertreten. Fällt die elterliche Gemeinsamkeit weg, dann nimmt das den Kindern die Kontinuität des Alltags, die ihnen Sicherheit bietet.
Die alten Beziehungen lassen sich nicht fortsetzen
Stattdessen macht sich zumeist bodenlose Ungewissheit breit. Denn Vater und Mutter, jeder für sich, zwingen den Kindern eine neue Welt auf. Die alten Beziehungen sind nun einmal zu Ende und lassen sich nicht fortsetzen. Wahrscheinlich ahnt die Mehrheit der Eltern noch nicht einmal, dass ihre Kinder das als aggressiv, wenn nicht als zerstörerisch erleben und dass es ihnen schwerfällt, dazu ihre Gefühle frei heraus zu äußern, zumal niemand sie dazu ermutigt. Nicht nur die Häufigkeit der genannten Symptome bestätigt das, sondern auch die Nachwirkungen von Scheidungen bis ins Leben von Erwachsenen.
Den Kindern gilt als Wesen der Scheidung, dass Vater und Mutter ihre Paarbeziehung beenden. Sie werden Vater und Mutter zukünftig nicht mehr in verbundener Elterlichkeit erleben. Sie werden nicht mehr bruchlos von einem zum anderen wie in der Vergangenheit wechseln können. Engelchen Flieg im Schutz der haltenden Arme beider Eltern als die existenzielle Metapher für den Schutz und die Freiheit, die die elterliche Gemeinsamkeit bietet, das kommt ihnen ebenfalls verloren. So etwas gibt es nicht mehr. Und auch beim Streiten mit dem einen werden sie sich des anderen als zuverlässigen Anker gerade nicht mehr gewiss sein können. Die Eltern bestätigen das ihren Kindern zudem, denn sie geben sich nicht mehr als gemeinsame Eltern. Sie treten nicht mehr gemeinsam auf und wenn sie es tun, sind sie Getrennte und die Kinder merken ihnen an, dass sie nicht mehr gemeinsam Eltern sein wollen. Denn Elterlichkeit konnten beide nur verkörpern, so lange ihre Partnerschaft auch durch gemeinsame Liebe zu ihren Kindern bestimmt war.
Verlust gemeinsamer Elterlichkeit
Was den Kindern allenfalls bleibt, ist Vater und Mutter als Einzelwesen. Das Ende der Elterlichkeit bemerken sie darin, dass Vater und Mutter sie nicht mehr gemeinsam erziehen und auch nicht mehr gemeinsam aufwachsen sehen wollen. Für Kinder stellen solche Verwerfungen einen unwiederbringlichen Verlust dar.
Unter heftigen Gefühlsreaktionen erleben sie das als elterliche Aggressivität, der sie bislang nicht begegnet sind. Wahrscheinlich sehen viele Eltern das nicht so. Denn diese Einsicht ist bedrückend und belastet zusätzlich die Auflösung der Beziehung. Über den Verlust der gemeinsamen Elterlichkeit können Eltern ihre Kinder auch nicht hinwegtrösten. Auch anderen wird das schwerfallen. Am wenigsten können es die Geschiedenen, denn sie haben den herben Verlust ihren Kindern selber zugefügt. Genau das ist es aber, was Eltern die Luft nimmt, über diese schwierige Seite mit ihren Kindern zu reden. Denn selbst der zivilisierteste Verlauf einer Scheidung wird an diesem grundsätzlichen Verlust, der die kindliche Welt verändert, nicht rütteln können. Deshalb ist es für Kinder wenig hilfreich, wenn Vater und Mutter ihnen die hereinbrechende Weltveränderung irgendwie versüßen wollen. Am Schwinden der zerfallenen Elterlichkeit vermag das nichts zu verändern. Sie werden Vater und Mutter in Zukunft nur noch in zerbrochener Gestalt begegnen. Einmal als Erinnerung an die Gemeinsamkeit der Vergangenheit und zum anderen als frei schwebender Vater oder Mutter mit ungewisser Zukunft. Die Übergabe der Kinder an den besuchsberechtigten Elternteil symbolisiert dieses Dilemma besonders schmerzhaft. Nicht selten haben Kinder dabei das Gefühl, dass sie sich zwischen Fronten bewegen – einschließlich der Risiken, die damit verbunden sind. Obwohl einfühlsame Eltern das ahnen, sind ihre Kinder verwirrt darüber, ob sie in ihrer eigenen Gefühlswelt Gegenwart und Vergangenheit überhaupt noch risikolos zusammenbringen können.
Das scheidungsbedingte Leid von Kindern spelit keine öffentliche Rolle
Können sie ihren Eltern Erinnerungen noch zumuten wie – „damals habe ich …“ oder „damals hat Papa und nicht du …“ und „war das nicht so, dass Mama aber nicht du …“ – ohne deren Zorn oder Verstimmung fürchten zu müssen? Denn wenn sie Eltern verärgern oder unbeabsichtigt beschämen, müssen sie dann nicht vermuten, dass sie sich von ihnen so radikal trennen, wie sie es untereinander getan haben?
Eltern fürchten nicht ohne Grund, dass ihre Kinder sich zu so bombigen Sätzen versteigen, die heißen: „Ich finde es blöd, dass ihr euch habt scheiden lassen! Warum habt ihr mich eigentlich in die Welt gesetzt, wenn ihr mich dann doch nicht gemeinsam haben wollt?“ Nicht wenige kennen solche Sätze und erinnern sich mit Schrecken an die Verlautbarungen aus den seelischen Tiefen ihrer Kinder. Viele wissen, dass sie ihre Kinder in Verzweifelung gestürzt haben und dass ihr Leben deshalb mit schwer auflösbarer Gefühlsambivalenz belastet ist. Da verwundert es schon, dass scheidungsbedingtes Leid von Kindern in der Öffentlichkeit keine große Rolle spielt. Zumal kein Tag vergeht, an dem nicht neues über Gewalt und neue Opfer ausgebuddelt wird. Umso verblüffender, dass Scheidungskinder nie darunter sind. Solange nur instrumentelle Gewalt Aufmerksamkeit erregt, solange kann psychische Gewalt leicht aus den Blick geraten. Zwar werden Kinder gerne bedauert, aber ihr Leiden wird vorschnell als misslungene Anpassung an eine neue Lebenssituation verharmlost. Ein Fall für Psychotherapeuten sei das, aber doch nicht für die Gesellschaft.
Scheidungen lassen sich konfliktoffener abwickeln als bislang
Es wäre realitätsblind, im Interesse der Kinder zu folgern, dass ein verschärftes Scheidungsrecht sie schützen könne. Das müssen die Eltern selber tun. Es geht letztlich um eine vertiefte Verantwortung für die freie elterliche Lebensgestaltung. Denn Scheidungen lassen sich konfliktoffener abwickeln als bislang. Wie könnte das aussehen? Eltern und Gesellschaft müssten sich in einem ersten Schritt in die emotionalen Befindlichkeiten von Scheidungskindern hineinversetzen. Das ist leichter gesagt als getan. Es würde bedeuten, den verletzenden, enttäuschenden und letztlich aggressiven Charakter der elterlichen Scheidung anzuerkennen. Wer sich scheiden lässt, wüsste dann, dass er seine Kinder verletzt. Dass er trotzdem an seiner Lebensplanung festhält, die Nachteile für seine Kinder in Kauf nimmt, aber sich kühn deren harschen Gefühlen aufrichtig und ohne Ausflüchte stellte.
Der nächste Schritt ist wahrscheinlich noch schwieriger. Vater wie Mutter müssten sich damit abfinden, dass ihre Kinder auf die grundsätzliche Lebensveränderung weder nachsichtig noch verständnisvoll, auch nicht liebevoll oder versöhnlich und schon gar nicht verzeihend reagieren. Die Kinder sind – abhängig von ihrem Alter – vielmehr voller Ärger, Zorn, Verachtung und hegen sogar offene Vernichtungsphantasien. Es gibt zwei Weisen, mit diesen elternkritischen Gefühlen umzugehen. Gang und Gäbe ist, dass die Kinder ihre negativen Gefühle gegen sich selber richten. Daraus können die genannten Symptome seelischer Beschädigung entstehen.
Konfrontation mit verletzten Gefühlen
Die zweite erst noch zu erreichende Weise ist, dass Kinder den Ärger direkt gegen die Eltern, die Quelle ihres Zorns, richten. Anders gesagt: Die Verursacher für Zorn und Ärger werden mit den Gefühlen der Kinder direkt konfrontiert und sind bereit, sich diesen Gefühlen zu stellen. Auch das ist für Eltern nur schwer erträglich, denn es nimmt einem die Möglichkeit der Tröstung aus der Hand. Aber es das wäre ein Beitrag dazu, die Kinder möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die Aussicht, dass Kinder ihre Eltern eines Tages mit ihren verletzten Gefühlen direkt konfrontieren, hat einen unüberschätzbaren Vorteil. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie keine der erwähnten Symptomatiken entwickeln und nicht krank werden würden, stiege wesentlich damit an.
Denn die Fähigkeit, den Verletzenden mit den verletzten Gefühlen zu konfrontieren, ist immer hilfreich. Es würde die Scheidungskultur, in der wir leben, wesentlich verändern. Zumal die Äußerung empörter Gefühle nicht eine Ausnahmesituation für privilegierte Kinder in psychotherapeutischer Behandlung bleiben darf. Die emotionalen Konflikte, die aus der Scheidung entstehen, müssen für alle Kinder in einer Kultur elterlicher Offenheit darstellbar werden. Dazu gehört, dass sie ihre Eltern buchstäblich zur Rede stellen. Und dass diese zu ihrer Entscheidung stehen. Das eröffnet nicht nur den Weg für Verständigung und Wiederannäherung, sondern es hielte die Eltern auch davon ab, die Schuldgefühle, die jeder über die Zumutungen an die Kinder hat, jeweils auf den anderen als den Schuldigen zu verschieben. Der Vorhang der Bühne für langjährige Auseinandersetzung würde sich dann gar nicht erst heben. Neben der grundsätzlichen Weltveränderung durch die Scheidung bliebe den Kindern die Belastung erspart, die ihnen aus der verweigerten Verantwortung für viele weitere Jahre das Leben unerfreulich macht.
Quelle: Die Welt online – Debatte 5-1-2009
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Kinder brauchen Vater, Mutter und zwei Zuhause
von Reinhard Sieder, Gastautor
17.05.2008 - 16.20 Uhr
Das alte Wort Stieffamilie erinnert an das Elend ungeliebter Stiefkinder. Das neue Wort dafür, Patchwork-Familie, klingt viel besser. Und der darin mitschwingende Optimismus ist begründet. Nach der Trennung der Eltern behalten Kinder oft engen Kontakt zu beiden Elternteilen. Lassen sich Mutter und Vater auf neue Ehen oder Partnerschaften ein, gewinnen sie einen elterlichen Freund, eine elterliche Freundin hinzu. Dass das oft zunächst nicht recht gelingen will, liegt an alten Geschichten, die man nicht so leicht loswird.
Die Trennung löst im Kind Wünsche nach Veränderung und zugleich Ängste davor aus.
Der Wunsch nach Veränderung mobilisiert seine Kräfte, Kompetenzen und Energien. Die Angst vor Veränderungen kann dazu führen, dass das Kind bereits eingetretene Veränderungen leugnet. Manche Kinder wirken teilnahmslos, desinteressiert, als ginge sie alles nichts an. Andere reagieren depressiv oder aggressiv. Ihr Zorn trifft nicht unbedingt jenen Elternteil, der die Trennung und damit die Ängste des Kindes ursächlich ausgelöst hat. Das Kind kennt die komplexen Motive der Eltern nicht genau und vermag seine Aggressionen nicht „gerecht“ zu verteilen. Es zögert, Wut und Ärger gegenüber dem Elternteil auszudrücken, den es für den Schuldigen hält.
Die Schwierigkeiten sind geringer, wenn das Kind sicher sein kann, dass es Mutter und Vater behalten wird. Am ehesten ist es das, wenn ihm zwei annähernd gleichwertige Zuhause eingerichtet werden: eines bei der Mutter, eines beim Vater. In jedem Fall sieht sich das Kind vor hohe Anforderungen gestellt. Es muss lernen, die Endgültigkeit der Entscheidung der Eltern zu akzeptieren. Oft gelingt ihm das erst nach einiger Zeit vergeblicher Hoffnung auf Versöhnung und erneutes Zusammenziehen der Eltern. Selber gerade in heftigen Turbulenzen, ist so mancher Elternteil emotional wechselhaft, manchmal auch unzuverlässig bei Abmachungen mit den Kindern. Diesen Mangel zeigen Väter häufiger als Mütter. Hingegen sind Mütter oft nicht bereit, regelmäßigen Kontakt des Kindes zum Vater aktiv zu unterstützen.
Wie können solche Fehler vermieden werden? Am wichtigsten ist, dass der eine Elternteil die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil aktiv fördert. Nur bei manifester sexueller und körperlicher Gewalt soll man den Kontakt abbrechen. Wo zwei Zuhause für das Kind aus finanziellen oder anderen Gründen unmöglich sind, soll das Kind den von ihm getrennt lebenden Elternteil (meistens ist es der Vater) regelmäßig einige Tage besuchen können – auch über mehrere Werk- und Schultage, sonst bleibt der Mann ein Wochenendvater. Als Eltern bleiben die Getrennten weiter verbunden. Es ist eine Illusion, meistens eine Illusion von Männern, völlig neu anfangen zu können. Um einen typischen Fall zu skizzieren: Ein Mann verlässt seine Frau, weil er sich in eine andere, jüngere Frau verliebt hat. Er betrauert die Trennung nicht, denn er ist euphorisch und sexuell animiert und meint, nun stehe ihm ein neues, besseres Leben offen.
Seine Ex-Frau lässt er unbekümmert zurück. Für sie ist und bleibt der Mann lange Zeit ein Aggressor, dem sie nichts Gutes, kein neues Glück im Paar- und Familienleben und keine gute Beziehung zum Kind wünscht. Sie tut deshalb auch gar nichts dazu, dass er seine Beziehung zum Kind fortführen oder gar verbessern kann, ja sie behindert es sogar gezielt. Der Vater verliert zusehends den Kontakt zu seinem Kind. Ein dunkler Schatten fällt auf sein neues Paar- und Familienleben. Er, der sich doch für den Gewinner gehalten hat, wird von seiner allzu sorglosen Trennung eingeholt. Wir kennen aber auch Männer und Frauen, die sich trennen und dennoch fürsorglich miteinander umgehen. Sie reden miteinander über ihre Ängste, Sorgen und Hoffnungen und trauern über den Verlust, den sie erleiden. Das macht es ihnen viel leichter, als Eltern weiterhin gut zu kooperieren. Ihre Kinder pendeln dann zwischen dem Mutter- und dem Vaterhaushalt hin und her.
Kleine Unannehmlichkeiten bestehen darin, dass immer wieder einmal Schulsachen oder Kleider „ausgerechnet heute“ in der anderen Wohnung sind. Doch bietet das neue Familienleben in zwei Haushalten auch vermehrte Lernmöglichkeiten. Bei einem Teil der getrennten Väter beobachten wir eine Aufwertung der Vaterarbeit: Sie werden autonome und kompetente Väter. Das Modell der „zwei Zuhause“ fördert dies am stärksten.
„Meine Familie, das sind mein Kind (oder meine Kinder) und ich!“ Das sagen Frauen, die sich (noch) nicht wieder gebunden haben. Auch getrennte Männer, die sich als Väter engagieren, reden so ähnlich. Kinder getrennter Eltern mit zwei Zuhause hingegen sagen typischerweise: „Ich habe eine Familie, aber zwei Wohnungen, eine bei meiner Mutter und eine bei meinem Vater!“ Oder: „Ich habe zwei Familien, aber wir sind eine große Familie!“ Eltern und Kinder reden also durchaus verschieden. Die meisten Kinder halten an ihrer Zugehörigkeit zu beiden Eltern fest. Es ist bemerkenswert, wie flexibel Erwachsene und Kinder inzwischen mit dem heiligen Begriff „Familie“ umgehen – flexibler als konservative Familienrhetoriker, die so tun, als könnten wir mit ein wenig gutem Willen zu jener einfachen Klarheit von Vater, Mutter und Kind unter einem Dach zurückkehren, nach der wir uns sehnen.
Reinhard Sieder
Der Autor ist Familiensoziologe an der Universität Wien.
So eben erschien von ihm: „Patchworks – das Familienleben getrennter Eltern und ihrer Kinder“
Bron: Welt online - Welt Debatte
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Immer wieder Papawochenende - neues Kinderbuch

Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Väter! Liebe Engagierte!
Ich möchte Ihnen/Euch gerne mein neues Kinderbuch vorstellen:
IMMER WIEDER PAPAWOCHENENDE!
Jörg Stanko
Illustrationen von Heike Jankowski
Limette-Kinderbücher
ISBN 978-3-00-022515-4
20 Seiten, kartoniert
cellophanisierter Umschlag
12,50 € (D) / 13,50 € (A/CH)
"Heute ist Freitag. Papawochenende!"
"Papa holt mich jedes zweite Wochenende ab.Dann machen wir eine Sause."
So beginnt eine furiose, schöne und anrührende Vater-Sohn-Geschichte, die
die Energie und Gefühlslagen eines "Papawochenendes" wunderbar einfängt.
Zwischen Fußball, Schwimmbad und Sandburgenbau bleibt viel Zeit für
Zärtlichkeit und Emotionen.
Das Papa und Sohn sich gerne haben und (weiterhin) zusammengehören,
bleibt dabei völlig außer Frage.
Das Buch kann somit ein Trost- und Begleitbuch für alle "Papawochenendler"
(sowohl Kinder als auch Erwachsene) sein.
"Immer wieder Papawochenende!" ist wild, schön und ein
bisschen traurig, wie Papawochenenden nun mal so sind...
Der Autor ist selbst "Wochenendpapa".
(Unter dieser Webadresse gibt es auch weiterführende Informationen und Abbildungen einiger Illustrationen).
Über eine Verlinkung und/oder Aufnahme in Eure/Ihre Literaturlisten od. Berichterstattung würde ich mich sehr freuen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Stanko
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20
Bitten von Kindern
an ihre geschiedenen oder getrennten Eltern
Verfasst von Dr. Karin Jäckel
Und Dieter Mark zugeeignet
http://www.karin-jaeckel.de:80/
Alle Rechte liegen bei der Verfasserin
Wenn die Familie zerbricht, reagieren Kinder meist mit traurigem Schweigen. Deshalb habe ich die wichtigsten Punkte aufgeschrieben, die Kinder in dieser schwierigen Situation ihren Eltern gern ans Herz legen würden.
(s. dazu auch: Karin Jäckel, Mein Kind gehört auch zu mir; Handbuch für Väter nach der Trennung, 1999 ff.)
1. Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden.
Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, bei dem ich hauptsächlich
wohne und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche
den anderen genauso.
2. Fragt mich nicht, wen ich von euch beiden lieber mag.
Ich habe euch beide gleich lieb. Macht den anderen also nicht schlecht
vor mir. Denn das tut mir weh.
3. Helft mir, zu dem Elternteil, bei dem ich nicht ständig
bin, Kontakt zu halten. Wählt für mich seine
Telefonnummer oder schreibt mir die Adresse auf einen Briefumschlag.
Helft mir zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein schönes Geschenk
für den anderen zu basteln oder zu kaufen. Macht von den Fotos
von mir immer einen Abzug für den anderen mit.
4. Redet miteinander wie erwachsene Menschen.
Aber redet. Und benutzt mich nicht als Boten zwischen euch –
besonders nicht für Botschaften, die den anderen traurig oder
wütend machen.
5. Seid nicht traurig, wenn ich zum anderen gehe.
Der, von dem ich weggehe, soll auch nicht denken, dass ich es in
den nächsten Tagen schlecht haben werde. Am liebsten würde
ich ja immer bei euch beiden sein. Aber ich kann mich nicht in Stücke
reißen – nur weil ihr unsere Familie auseinandergerissen
habt.
6. Plant nie etwas für die Zeit, die mir mit dem anderen
Elternteil gehört. Ein Teil meiner Zeit gehört
meiner Mutter und mir und ein Teil meinem Vater und mir. Haltet
euch konsequent daran.
7. Seid nicht enttäuscht oder böse wenn ich beim
anderen bin und mich nicht melde. Ich habe jetzt 2 Zuhause.
Die muss ich gut auseinanderhalten – sonst kenne ich mich
in meinem Leben überhaupt nicht mehr aus.
8. Gebt mich nicht wie ein Paket vor der Haustüre
des anderen ab. Bittet den anderen für einen kurzen
Moment rein und redet darüber, wie ihr mein schwieriges Leben
einfacher machen könnt. Wenn ich abgeholt oder gebracht werde,
gibt es kurze Momente, in denen ich euch beide habe. Zerstört
das nicht dadurch, dass ihr euch anödet oder zankt.
9. Lasst mich vom Kindergarten oder bei Freunden abholen,
wenn ihr den Anblick des anderen nicht ertragen könnt.
10. Streitet nicht vor mir. Seit wenigstens so
höflich, wie ihr es zu anderen Menschen seid und wie ihr es
auch von mir verlangt.
11. Erzählt mir nichts von Dingen, die ich noch nicht
verstehen kann. Sprecht darüber mit anderen Erwachsenen,
aber nicht mit mir.
12. Lasst mich meine Freunde zu beiden von euch mitbringen.
Ich wünsche mir ja, dass sie meine Mutter und meinen Vater
kennen und toll finden.
13. Einigt euch fair übers Geld. Ich möchte
nicht, dass einer von euch viel Geld hat und der andere ganz wenig.
Es soll euch beiden so gut gehen, dass ich es bei euch gleich gemütlich
habe.
14. Versucht nicht, mich um die Wette zu verwöhnen.
Soviel Schokolade kann ich nämlich gar nicht essen, wie ich
euch lieb habe.
15. Sagt mir offen, wenn ihr mal mit dem Geld nicht klar
kommt. Für mich ist Zeit ohnehin viel wichtiger als
Geld. Von einem lustigen gemeinsamen Spiel habe ich viel mehr als
von einem neuen Spielzeug.
16. Macht nicht immer „Action“ mit mir.
Es muss nicht immer was Tolles oder Neues sein, wenn ihr etwas mit
mir unternehmt. Am schönsten ist es für mich, wenn wir
einfach fröhlich sind, spielen und ein bisschen Ruhe haben.
17. Lasst möglich viel in meinem Leben so, wie es
vor der Trennung war. Das fängt bei meinem Kinderzimmer
an und hört auf bei kleinen Dingen, die ich ganz allein mit
meinem Vater oder meiner Mutter gemacht habe.
18. Seid lieb zu den anderen Großeltern
– auch wenn sie bei eurer Trennung
mehr zu ihrem eigenen Kind gehalten haben. Ihr würdet doch
auch zu mir halten, wenn es mir schlecht ginge!
Ich will nicht auch noch meine Großeltern verlieren.
19. Seid fair zu dem neuen Partner, den einer von euch
findet oder schon gefunden hat. Mit diesem Menschen muss
ich mich auch arrangieren. Das kann ich besser, wenn ihr euch nicht
gegenseitig eifersüchtig belauert. Es wäre sowieso besser
für mich wenn ihr beide bald jemanden zum Liebhaben findet.
Dann seid ihr nicht mehr so böse aufeinander.
20. Seid optimistisch. Eure Ehe habt ihr nicht
hingekriegt – aber lasst uns wenigstens die Zeit danach gut
hinbekommen. Geht mal alle Bitten an euch durch. Vielleicht redet
ihr miteinander darüber. Aber streitet nicht. Benutzt meine
Bitten nicht dazu, dem anderen vorzuwerfen, wie schlecht er zu mir
war. Wenn ihr das macht, habt ihr nicht kapiert, wie es mir jetzt
geht und was ich brauche, um mich wohler zu fühlen.
Dr. Karin Jäckel
Copyright by http://www.karin-jaeckel-autorin.de
Originalstandort http://www.karin-jaeckel.de/werhilft/waskinderwollen2.html
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Schnell
weg mit dem Vatertag!
Als der kleine Fritzi während des Bastelunterrichts Anzeichen
eines Nervenzusammenbruchs zeigte, holte die Lehrerin die Schulpsychologin
(im Fachjargon "School Super Nanny" genannt) herbei. Diese
hatte den Sachverhalt rasch erhoben.
"Fritzi leidet am Vatertagsüberlastungssyndrom",
erklärte sie der Lehrerin. "Ihr bastelt doch hier nutzlose
Dinge für den Vatertag, nicht wahr?"
Die Bastellehrerin beschloss, das Wort "nutzlos" zu überhören
und nickte.
"Nun, es ist eine Tatsache, dass etwa die Hälfte der
Ehen vor dem Scheidungsrichter endet", sagte die SSN. "90
Prozent der von Scheidungen betroffenen Kinder bleiben bei den Müttern,
von denen wiederum etwa drei von vier neue Beziehungen eingehen.
Das heißt, dass etwa ein Drittel aller Kinder zwei Väter
hat: den leiblichen und den Stiefvater."
"Na und?" sagte die Lehrerin. "Ist das etwa verboten?"
"Nein, nein. Natürlich gehen auch viele Männer neue
Beziehungen ein, sodass die Kinder, wenn ihre Väter das Besuchsrecht
ausüben, auf diese Weise auch mit Stiefmüttern konfrontiert
werden. Bei Fritzi wird das nun kompliziert. Die neue Frau seines
Vaters hat aus einer früheren Beziehung ein Kind in die Ehe
mitgebracht. Als Fritzi einmal übers Wochenende bei seinem
Vater war, hat der Vater dieses Kindes sein eigenes Besuchsrecht
ausgeübt, ist dort zum Sonntagnachmittagskaffee erschienen,
und Fritzi hat das irgendwie so verstanden, dass der Vater des Kindes,
zu dem sein eigener Vater der Stiefvater ist, auf irgendeine Weise
wohl auch sein Vater sein muss und dass er somit drei Väter
hat." Die School Super Nanny holte tief Luft. "Der neue
Lebensabschnittsgefährte von Fritzis Mutter wiederum -"
"Fritzis Stiefvater also," warf die Handarbeitslehrerin
ein, um zu beweisen dass sie geistig noch dabei war.
"Genau. Der hat aus einem One-Night-Stand eine Tochter, die
nach der Geburt natürlich bei der Mutter blieb."
"Natürlich."
"Und neulich, als Fritzis Stiefvater sein Besuchsrecht ausübte,
war das Mädchen übers Wochenende bei Fritzis neuer Familie.
Am Sonntagabend hat dann nicht die Mutter das Kind abgeholt, sondern
deren neuer Freund. Und als der zu dem Mädel sagte: "Komm
zu Papa!", hat Fritzi gedacht, wenn das Mädchen, das zu
seinem neuen Papa Papa sagt auch zu einem anderen Mann Papa sagt,
müsse dieser Mann wohl irgendwie auch sein Papa sein."
"Kompliziert", gestand die Handarbeitslehrerin. "Ich
verstehe aber nicht ..."
"Und heute habt ihr beschlossen, etwas für den Vatertag
zu basteln. Gerechte Rache für den Muttertag. Und als Fritzi
dann nachgezählt hat, dass er vier Väter hat und vier
Vatertagsgeschenke in einer Bastelstunde nicht zu schaffen sind,
hat er einen Zusammenbruch erlitten. Schulpsychologisch durchaus
verständlich."
Satire
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FOLGEN
VON VATERENTBEHRUNG
Eine Literaturstudie 2003
Rotraut Erhard, Herbert Janig
http://www.junge-vaeter.at/lernen/downloads/Vaterentbehrung.pdf
Ergebnisse Literaturstudie
Nach den Ergebnissen der Forschung der letzten Jahrzehnte ist die
Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes unbestritten.
Die Rolle des Vaters muss im familiären Kontext gesehen werden
und umfasst sowohl ökonomische, als auch soziale und emotionale
Aspekte. Kinder können sich vom ersten Lebensjahr an an beide
Elternteile binden; Väter können ihre Kinder durch ihre
spezifische Form der Interaktion besonders in der Motorik und der
Selbständigkeit fördern.
Vaterentbehrung kann für Kinder schädlich sein, sofern
wichtige Bedürfnisse der Kinder nicht erfüllt werden.
Viele Menschen entwickeln sich trotz Vaterentbehrung im Kindesalter
ohne Auffälligkeiten. Das Aufwachsen mit einem stützenden,
einfühlsamen, fördernden und Grenzen setzenden Vater wird
als Bonus für die weitere Entwicklung betrachtet.
Punktuell können die Ergebnisse
wie folgt zusammengefasst werden:
1. Manche Bereiche von Vaterentbehrung sind nicht von der Forschung
bearbeitet: Vaterentbehrung durch Haft, Migration und auf Grund
von Geheimhaltung.
2. Behinderte Kinder leben häufiger bei Alleinerzieherinnen.
Forschungsarbeiten über die Folgen von Vaterentbehrung bei
behinderten Kindern liegen kaum vor.
3. Wenig Arbeiten gibt es über Kinder, die den Vater durch
Tod verloren haben, die ihn durch Krieg entbehren mussten, und ebenso
wenig über Kinder, die bei lesbischen Paaren aufwachsen.
4. Die Entbehrung eines Elternteiles wird sehr häufig mit
Vaterentbehrung gleichgesetzt, z.B. in der Scheidungsforschung und
bei Ein-Elternfamilien generell.
5. Vaterlose Familien haben ein hohes Risiko, ökonomisch benachteiligt
zu sein.
6. Die ökonomische Benachteiligung allein erklärt jedoch
nicht die Verhaltensauffälligkeiten von Kindern nach Vaterverlust
bei Trennung der Eltern.
7. Die Reaktionen der Kinder auf Verlust des Vaters durch Scheidung,
durch Tod oder auf den vermissten Vater sind unterschiedlich und
werden durch Geschlecht des Kindes und das Alter zum Zeitpunkt des
Vaterverlustes mitbestimmt.
8. In Familien von alleinerziehenden Vätern und Müttern
tendieren Buben bereits im Schulalter zu externalisierendem Verhalten,
Mädchen haben hingegen erst im Jugendalter die Tendenz zu Auffälligkeiten.
Das Risiko für Verhaltensauffälligkeiten ist in diesen
Familien größer als in Stieffamilien und in Kernfamilien
am geringsten.
9. Stiefväter können zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen
und Entwicklungschancen der Kinder beitragen. Besonders Buben scheinen
in ihren schulischen Leistungen von einem Stiefvater zu profitieren.
Kinder in Stieffamilien wünschen zumeist weiterhin Kontakt
zum leiblichen Vater.
10. Im Jugendalter sind Leistungsprobleme und Normenübertretungen
bei Scheidungskindern, bei männlichen mehr als bei weiblichen,
häufiger als bei Kindern aus Kernfamilien.
11. Erwachsene, die in Scheidungsfamilien aufgewachsen sind, haben
ein höheres Risiko für den Abbruch von Lebensgemeinschaften
und Ehen und haben weniger intergenerativen Austausch.
12. Vaterentbehrung kann im Erwachsenenalter Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme
sowie emotionale Störungen zur Folge haben. Generell sind Auswirkungen
von Vaterentbehrung im Erwachsenenalter und im Alter kaum erforscht.
13. Die Förderlichkeit der in Österreich gerichtlich
geregelte Besuchsrechtsausübung bei Scheidungskindern in einem
üblicherweise 14tägigen Rhythmus ist durch die Forschung
nicht belegt. Zumindest wöchentliche Kontakte können nach
neuesten Forschungen bei Scheidungskindern eine ähnliche Vaterbeziehung
etablieren wie in Kernfamilien. Der Verlust des Vaters dürfte
nach neuester Forschung für Kinder eine größere
Belastung darstellen als der elterliche Nachscheidungs-Konflikt.
14. Auch Kleinkinder können unter Verlust des Vaters leiden,
zumal davon ausgegangen werden kann, dass in den letzten Jahren
viele Väter vom Typus „neuer Vater“ von Geburt
an eine Beziehung zum Kind aufbauen. Manche Arbeiten sprechen für
besonders nachhaltige negative Auswirkungen bei frühem Vaterverlust
sowohl durch Scheidung als auch durch Tod.
15. Wenn getrennt lebende Väter auf Ausübung einer autoritativen
Rolle bei gleichzeitiger Nähe zum Kind zugunsten einer verwöhnenden
oder vernachlässigenden Haltung verzichten, kann dies zur Idealisierung
und damit zur Reifungsverzögerung des Heranwachsenden beitragen.
16. Kinder von Vätern mit starker Substanzabhängigkeit
oder schwerer psychischer Erkrankungen und Gewalttätigkeit
tragen ein höheres Risiko für eine psychische Störung
im Erwachsenenalter.
17. Das Aufwachsen in lesbischen Paarbeziehungen hat nach vorliegenden
Ergebnissen keine negativen Folgen für die Kinder, doch ist
die diesbezügliche Forschung als sehr gering zu bezeichnen.
18. Für Kinder nach heterologer Insemination liegen im wesentlichen
keine Befunde vor, die für erhöhte Auffälligkeiten
sprechen. Eine Aussage über das Jugendalter und das Erwachsenenalter
kann noch nicht getroffen werden.
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Wenn
der Nachwuchs nach Scheidungen entführt wird
Die Kinderjäger sind schneller als die Gerichte
Es ist leicht in der EU, dem missliebigen
Ehepartner die Kinder abspenstig zu machen. Weil nationale Behörden
das Problem elterlicher Kindesentführungen nicht in den Griff
bekommen, nehmen sich dubiose Firmen der Sache an - und entführen
die Kinder einfach zurück.
Von Klaus Bachmann, Brüssel
Seit mehr als sieben Jahren hat Pascal Gallez nichts mehr von seinem
Sohn Antoine gehört. 1995, als sich die Eheleute Gallez zerstritten,
nahm Pascals Frau den gemeinsamen Sohn mit nach Deutschland und
ließ sich dort scheiden. Obwohl das Gericht ihr nur eingeschränkte
Erziehungskompetenz bescheinigte, übertrug es ihr das ausschließliche
Sorgerecht. In den drei Jahren, die Frau Gallez den kleinen Antoine
bei sich hatte, gelang es ihr, ihn so gegen seinen Vater einzunehmen,
dass der Richter Pascal Gallez sogar das Besuchsrecht für seinen
Sohn entzog. Dass die Mutter den Sohn ohne Zustimmung des Vaters
von Brüssel nach Deutschland gebracht hatte, spielte dabei
keine Rolle. "Kindesentführung durch Eltern wird in Europa
belohnt", sagt Gallez bitter. Zuletzt erfuhr er durch Zufall,
dass das Frankfurter Einwohnermeldeamt ohne seine Zustimmung nun
auch den Nachnamen seines Sohnes geändert hat. Man habe ihn
dazu nicht angehört, weil man nicht gewusst habe, ob er noch
lebe. Dabei korrespondiert er seit sieben Jahren mit dem Bundesjustizministerium,
um seinen Sohn ausfindig zu machen.
Kindesentführungen durch Eltern sind in Europa keine Seltenheit.
Und entgegen landläufiger Meinung sind europäische Nachbarländer
darin viel häufiger verwickelt als Länder Nordafrikas
oder des Nahen Ostens. Bis Ende September lagen beim belgischen
Justizministerium 219 solcher Dossiers. Davon betrafen 60 Prozent
Länder der EU.
Laut Childfocus, einer großen belgischen nichtstaatlichen
Organisation, die sich mit dem Aufspüren vermisster Kinder
beschäftigt, spielen sich sogar mehr als 70 Prozent aller elterlichen
Kindesentführungen innerhalb der EU ab. Viele Fälle verraten,
wie tief die nationalen Vorurteile in den Mitgliedländern noch
sitzen, wenn es um Sorgerechts- und familienrechtliche Urteile geht.
In Belgien erregte zum Beispiel der Fall von Philippe Paquay die
Öffentlichkeit, dessen Frau, eine Schwedin, 1999 die drei gemeinsamen
Töchter nach Schweden gebracht hatte. Das Familiengericht dort
erkannte der Frau das Sorge- und Unterbringungsrecht zu, weil Paquay
als Lehrer in Belgien nicht genug verdiene, um die Mädchen
aufziehen zu können. Es berief sich dabei auf den Artikel 13
b des Haager Abkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler
Kindesentführungen. Der Artikel ermächtigt Richter des
Landes, in das ein Kind entführt wurde, die Rückkehr des
Kindes zu verhindern, wenn dem Kind dadurch "ein schwerwiegender
körperlicher oder seelischer Schaden" droht.
Aufgrund dieses Paragrafen und der Möglichkeit, Sorgerechtsfälle
von Gerichten des Landes entscheiden zu lassen, in das ein Kind
entführt wurde, diente das Haager Abkommen dazu, Entführungen
nachträglich zu billigen. Wer die gemeinsamen Kinder dem ausländischen
Partner entzog und sie in die eigene Heimat brachte, konnte sich
im Normalfall darauf verlassen, dass die Richter seines Heimatlands
ihren Vorurteilen erliegen und den ausländischen Partner seines
Sorgerechts berauben würden. Das Abkommen sieht zwar auch die
Möglichkeit vor, sich über die Justiz im Ausland an eine
zentrale Stelle für Kindesentführungen zu wenden, um ein
entführtes Kind ausfindig zu machen und zurückzubringen.
Doch das dauert meistens so lange, dass das Kind dem zurückgebliebenen
Ehepartner bereits entfremdet und damit die Grundlage für eine
Rückgabe entfallen ist. Pascal Gallez wartete damals drei Jahre
lang, bis er von der deutschen Justiz eine Auskunft darüber
erhielt, wo sich sein Sohn befindet.
Hätte damals schon die Verordnung der EU-Justizminister gegolten,
die Anfang Oktober in Brüssel verabschiedet worden ist, wären
die Streitigkeiten des Ehepaars Gallez völlig anders verlaufen.
Künftig wird demnach in der EU bei Ehescheidungen und Sorgerechtsfragen
das Gericht des Landes zuständig sein, in dem sich die Eheleute
zuvor aufhielten, wenn noch wenigstens ein Partner dort wohnt. Demzufolge
hätten die Eheleute Gallez nur in Belgien geschieden werden
können. Statt Pascal Gallez auch noch das Besuchsrecht zu nehmen,
hätten deutsche Richter dann die Rückführung Antoines
nach Belgien veranlassen müssen.
Entscheidungen über das Los von Kindern werden künftig
grundsätzlich von den Gerichten des Landes getroffen, in dem
sich das Kind vor seiner Entführung aufgehalten hatte. Staaten,
deren Gerichte das Haager Abkommen zu sehr strapazieren, drohen
Konsequenzen. Nach Inkrafttreten des EU-Verfassungsentwurfs wird
die Einhaltung eines EU-Gesetzes von der Europäischen Kommission
überwacht werden. Sie kann dann auch vor dem Europäischen
Gerichtshof gegen Mitgliedstaaten klagen, deren Justiz weiterhin
ihren Vorurteilen gegen ausländische Ehepartner frönt.
Für Pascal Gallez kommt das alles zu spät - auf alte Fälle
wird das neue EU-Recht nicht anzuwenden sein.
Kein Wunder, dass sich verzweifelte Eltern auf andere Art und Weise
helfen. In Arnheim an der deutsch-niederländischen Grenze gibt
es seit drei Jahren die "Stiftung Kinderentführung".
Hinter dem harmlos klingenden Namen verbirgt sich eine straff geführte,
fast paramilitärische Organisation, die sich zum Ziel gesetzt
hat, von ihren Eltern entführte Kinder wieder zurück in
die Niederlande zu holen - notfalls mit Gewalt. Das suggeriert unzweideutig
die Webseite der Stiftung, auf der Stiftungschef Jacques Smits,
ein ehemaliger Polizist, in kugelsicherer Weste zu sehen ist. Reportern
erzählte Smits, bei seinen Rückholaktionen sei es gelegentlich
auch notwendig, "Widerstand auszuschalten". Smits soll
2001 für eine Rückholaktion aus Venezuela sogar einen
Reisekostenzuschuss von 3500 Gulden von der Gemeinde Assen bekommen
haben.
Unternehmer wie Smits nennt der Volksmund in den Niederlanden
Kidhunter, Kinderjäger. Bekannt wurde ihr Geschäftsgebaren,
als Mitte September ein Den Haager Konkurrent von Smits in Belgien
festgenommen wurde, als er bei einer Rückholaktion gewalttätig
geworden war. So dubios die Praktiken anmuten - die Kinderjäger
arbeiten normalerweise wesentlich schneller und effektiver als die
im Haager Abkommen vorgesehenen "zentralen Stellen", die
meist Monate brauchen, bis sie überhaupt reagieren.
Aktualisiert: 03.11.2003, 05:14 Uhr
Bron : Aus der Stuttgarter Zeitung vom 03.11.2003
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/538599
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Väter
für Kinder e. V. Buchbesprechung:
Soeben erschienen:
Gabriele ten Hövel
Liebe
Mama, böser Papa
Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung: Das PAS-Syndrom
Kösel Verlag, München, 2003, 200 Seiten, Kt
| kartoniert (Book - softback) mit Schutzumschlag
ISBN: 3466306280, EUR 17,95, SFR 31,30.

Es gibt nicht allzu viele Sachbücher die ich in einem durch,
also ohne Unterbrechung, gelesen habe. Das kann nur gelingen, wenn
das Buch, neben einem moderaten Umfang, in einem guten, packenden
Stil geschrieben ist. Über einen solchen Stil verfügt
zweifellos Gabriele ten Hövel, die viele Jahre als Fernsehredakteurin
und Rundfunkautorin arbeitete und zusammen mit dem Psychotherapeuten
Bert Hellinger einen Bestseller ('Anerkennen was ist') verfasste,
der in zahlreiche Sprachen übersetzt wurde. Im Vorwort erklärt
sie, warum sie dieses Buch geschrieben hat: Berührung über
eine eher zufällige Begegnung mit einem ausgegrenzten Vater,
aber ganz wesentlich auch auf Grund der allerdings völlig anderen
persönlichen Erfahrung als geschiedene Mutter von drei Söhnen.
Nach ihrer Schilderung ist ihr und ihrem früheren Mann gelungen,
was man allen Trennungs-/Scheidungskindern wünschen möchte,
nämlich die strikte Trennung der zerbrochenen Paarebene von
der bleibenden gemeinsamen Elternrolle. Den Kindern blieben so die
Eltern erhalten.
Das Buch handelt von der genau entgegen gesetzten Situation, nämlich
der Ausgrenzung und Verteufelung eines Elternteils, nicht selten
mit allen Mitteln. Umgang der Kinder mit diesem Elternteil wird
ständig vereitelt und den Kindern wird solange ein negatives
Bild von ihrem Vater oder ihrer Mutter vermittelt bis sie von selbst
den Kontakt mit diesem "bösen" Elternteil ablehnen
und damit die Entfremdung "perfekt" ist. Bei den Vorwürfen
wird oft vor gar nichts zurückgeschreckt. Nicht nur wird behauptet,
dass dieser Elternteil lieblos war und sich ohnehin nie um die Kinder
kümmerte, er oder sie sei auch unzuverlässig, unmoralisch,
verrückt oder gar gefährlich. Gegenüber Vätern
kommt nicht selten als ultimative Waffe im "Familienkrieg"
ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs am eigenen Kind zum Einsatz.
Dieser Vorwurf erweist sich, schon wegen der damit verursachten
Verfahrensverzögerung und Aussetzung des Umgangs, als sehr
wirksam, selbst wenn er schließlich als völlig unbegründet
ausgeräumt werden kann.
Das Ganze hat etwas sehr Absurdes an sich, wenn man bedenkt, dass
der jetzt verteufelte Elternteil oft über viele Jahre der allein
auserwählte, über alle sonstigen Bekannten herausgehobene
Partner war, mit dem man alles teilen wollte und plötzlich
die in diesem Partner gesehenen Qualitäten in ihr Gegenteil
verkehrt werden. Die Absurdität dieses Geschehens erfasst man
am ehestens an Hand von Fallgeschichten, statt an Hand einer theoretischen
Aufzählung von Verhaltensmustern. Nach der Vertrautheit mit
wenigen solcher Fallgeschichten merkt man ohnehin, dass sich die
grundlegenden Verhaltensmuster auf zunächst erstaunliche Weise
gleichen. Genau diesen Zugang ermöglicht die Autorin in hervorragender
Weise, indem sie zwischen reinen Fallgeschichten (typisch, aber
bei weitem nicht die allerschlimmsten, absurdesten, die wir kennen)
und zusammenfassenden theoretischen Abschnitten abwechselt. Dabei
haben diese theoretischen Abschnitte überhaupt nichts an überheblich
Belehrendem an sich. Sie sind vielmehr in erster Linie eine sehr
gelungene Zusammenfassung von Fachaufsätzen oder Büchern
anerkannter psychologischer Experten, im Falle des sehr ausgiebig
zitierten Buches von Richard A. Warshak, ,,Divorce
Poison" sogar als bisher noch einzige deutsche Übersetzung.
(Es ist zu hoffen, dass bald das gesamte Buch in Deutsch zur Verfügung
steht.)
Ausgiebig zitiert wird auch ein Aufsatz des Psychologen Walter
Andritzky, der den Mut hatte ein Thema aufzugreifen das sich einem
beim Hören oder der Lektüre von Fallgeschichten eigentlich
immer wieder aufdrängt, die Frage nach ,,Verhaltenmuster
und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern".
Auffällig an den erwähnten Verhaltensmustern ist nämlich
nicht nur, dass sie ständig in praktisch gleicher Weise auftreten
(Wolfgang Klenner, der PAS erstmals in Deutschland in einer nun
klassischen Arbeit erwähnte, sprach von "Ritualen
der Umgangsvereitelung") und ihre Irrationalität,
sondern auch, dass der ausgrenzende/entfremdende Elternteil sehr
oft über einen Beruf oder Bildungsstand verfügt mit dem
er eigentlich besonders befähigt sein müsste den im Kind
angerichteten Schaden zu erkennen, aber anscheinend auf Grund der
Persönlichkeitsstruktur sein Verhalten nicht ändern kann.
In manchen Fällen mag dies sogar eine Art von Paranoia sein,
mit dem festen Glauben das Kind vor dem vermeintlich "bösen
Elternteil" (aber früher geliebten Partner) mit aller
Macht schützen zu müssen. Die Beurteilung solcher Persönlichkeitsmuster
/ Persönlichkeitsstörungen muss unbedingt entsprechend
ausgebildeten Fachleuten überlassen werden. Auf keinem Fall
sollten sich ausgegrenzte Elternteile daran mit Vorwürfen beteiligen,
sondern sich vielmehr stets selbstkritisch Fragen stellen, was sie
selbst möglicherweise zu der schwierigen Situation beitragen
und wie sie diese für die Kinder verbessern könnten. Auch
diesem Aspekt wird im Buch von Gabriele ten Hövel viel Beachtung
geschenkt.
Ein weiterer Aspekt der sich eigentlich zwangsläufig aus dem
Studium von Fallgeschichten und der Persönlichkeitsstruktur
entfremdender Eltern ergibt, der aber leider gerade von deutschen
Familiengerichten viel zu selten beachtet wird, ist dass darin Einsicht
in das Kind schädigende Verhalten nicht vorkommt. Selbst "Therapien"
, z. B. wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs, werden weiter durchgeführt,
nachdem die Vorwürfe längst durch Fachgutachten und Justiz
entkräftet sind. Das bedeutet, dass Appelle an diese Einsicht,
wie sie gelegentlich erfolgen, völlig wirkungslos sind, wenn
nicht gleichzeitig mit der Androhung von Sanktionen, die aber gegebenenfalls
auch tatsächlich erfolgen müssten, der Einsicht deutlich
genug "nachgeholfen" wird. "Entfremder brauchen
Grenzen" ist dementsprechend der Titel eines Buchabschnittes.
Kein Autor, der auch nur einmal das Wort "PAS"
erwähnt, kann eine Auseinandersetzung mit der unseligen Kontroverse
um diesen von R. A. Gardner geprägten Begriff ganz vermeiden,
wobei es eine (noch dazu geschiedene) Autorin und Mutter vielleicht
leichter hat und möglicherweise allein schon auf Grund ihres
Geschlechts die so oft erhobene Behauptung, PAS sei eine Anschuldigung
die sich einseitig gegen Mütter richte, wesentlich entkräften
kann. Dennoch wird diese Kontroverse und ihre Entstehungsgeschichte
besprochen. Eigentlich müsste es genügen, meinen wir,
sich einfach Fallgeschichten, wie in diesem Buch, vor Augen zu führen
und zu überlegen wie man damit am besten umgeht. Bezeichnungen,
die aber bekannte Verhaltenmuster für Fachleute zusammenfassen
können, sind dann sekundär und die umfängliche Diskussion
darüber ob PAS nun ein Syndrom ist oder nicht erst recht überflüssig.
Das Buch sorgt auch bei der Auswahl von Fallgeschichten für
Ausgewogenheit, in dem es auch über Väter als entfremdenden
(statt entfremdeten) Elternteil berichtet. Wir betonen auch auf
unseren Seiten immer wieder, dass dies in erster Linie eine Frage
der "Macht" über das Kind ist. Allein schon wegen
der derzeitigen Zahlenverhältnissen beim Wohnelternteil erübrigt
sich eine Diskussion etwaiger geschlechtsspezifischer Unterschiede
bei den Verhaltensmustern entfremdender Eltern.
Für Umschlagtext und Inhaltsverzeichnis, wie wir sie meist
bei unseren Buchbesprechungen anführen, können wir dankenswerter
Weise einfach auf die Webseiten
des Verlages verweisen, die auch das Vorwort zum Buch enthalten.
Zusammenfassend: Ein empfehlenswertes, sehr gut lesbares Buch.
Zu letzterem trägt, selbst in unserem elektronischen Zeitalter,
für den Rezensenten jedenfalls, auch die gute Buchgestaltung
bei. Der Preis dafür ist zumindest angemessen, wenn nicht bescheiden.
Homepage von Väter
für Kinder
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Namen
auf Holz - oder fliegende Hoffnung
Meditation bei Ankunft
der Trennungsväter nach einem Fußmarsch von Regensburg
bis nach Berlin
Trennungsväter sind am Ziel: Allen Kindern beide Eltern
Die Politik macht um sie einen großen Bogen
Väter-Aufbruch,
damit der Kontakt zu unseren Kindern nicht abbricht
Jede Sehnsucht ein Schritt, jeder Schritt ein Weg
Die Sehnsucht reicht von Bayern bis mindestens nach Berlin
Das Suchen der Politiker heute hier ist hoffnungslos.
Unser Sehnen sucht das Morgen,
damit „Hoffnungslosgestern“ endlich Vergangenheit werden
kann.
Heute schon träumen von Morgen
Ja morgen hören alle auf das Kind:
Allen Kindern beide Eltern.
Mutti und Vati in jedem Fall
Nicht: Einer zugunsten des anderen.
(Ent) – Scheidet nicht für das Kind.
Mitgebracht die Herzen mit den Namen unserer Kinder
–
Väter ohne Kinder; Kinder ohne Väter.
Jeder Name für eine nicht gelebte Beziehung.
Holzumriss, ohne Augen und ohne Körper –
Nichtanwesenheit bis zum Begleiteten Umgang,
vielleicht, eine Stunde kontrollierte Beziehung,
kontrollierter Vater –
Kind nicht zur Beziehung frei gegeben.
Holzumriss, ohne Augen und ohne Körper –
Nichtanwesenheit bis zum Sankt Nimmerleinstag
Besuche, Anrufe und Briefe ohne Chance
keine Chance für das Kind – Krieg der Eltern:
Vater wird bestraft, Mutter belohnt
Fast immer - Gesetze sind hilflos
Holzumriss, ohne Augen und ohne Körper -
Nichtanwesenheit bis zum nächsten Besuch
Entweihung der Beziehung durch enge zeitliche Vorgaben.
Keine Chancengleichheit für beide Eltern
Holzumriss -
gewachsenes Leben über viele Jahre
verwurzelt nach dem Himmel greifend
jeder Holzumriss ein Traum
Kindernamen auf Holzumrisse
Anklage an ein väterfeindliches Rechtssystem,
in dem sich gelegentlich auch Mütter verfangen können.
Einer hat das Sagen, der andere muss mitspielen.
Macht für die Mütter wird in vollen Zügen ausgegossen
-
die Näpfe der Väter stinken von Ohnmacht.
Kindernamen auf Holzumrisse
Anklagen an eine väterfeindliche Politik.
Bindung des Kindes zur Mutter -
überbewertet durch Schwangerschaft.
Das Kind zur Mutter, der Vater ist nur möglich.
Kindernamen auf Holzumrisse
Anklage an eine väterfeindliche Gesellschaft
Zeugen heißt nicht:
Verantwortung und Liebe zum Kind wird mit dem Sperma weggegeben.
Gebären heißt nicht:
Das Kind im Bauch wird zum Eigentum.
Kindernamen auf Holzumrisse
Zerrissene Kinderherzen,
Liebe zu beiden Elternteilen rutscht den Berg runter.
Im Namen unserer Kinder
Politiker - gebt der Steropurfigur ein Gesicht
Politiker - gebt der Steropurfigur ein Herz
Politiker - Macht euch auf die Strümpfe
schützt das Recht des Kindes auf beide Eltern
gerade gegen den Willen der Mutter
wenn es sein muss.
Für unsere Kinder:
wir lieben euch genauso wie eure Mütter.
Reicht uns eure Hände und macht euch fest, wir halten euch.
Es ist nicht mehr die Zeit, sich einfach aus den unwürdigen
Zuständen wegzustehlen, wir tragen eure Hoffnung in die Öffentlichkeit:
Luftballons tragen unsere Liebe und unsere Verantwortung in die
Welt
Flieg Hoffnung – flieg in die neue Wirklichkeit
Mutter und Vater stehen für Euch ein
Allen Kindern beide Eltern – nicht mehr und nicht weniger.
Berlin am 08.09.2002
Pfarrer Dietmat Nikolai Webel
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Mütter
sollen Kinder entführen dürfen ins Ausland oder vom Ausland
in die Schweiz !
Betreff: Vorstoss von R. Vermot / V. Hubmann im CH-National-
bzw. Europarat Brüssel
Datum: Mon, 12 May 2003 19:04:36 +0200 (MET DST)
Von: Christian Gut <gut@inf.ethz.ch>
PRESSEMITTEILUNG (bitte verbreiten) Zürich,
12.05.2003
Zur Zeit engagieren sich verschiedene Mitglieder des Schweizer Nationalrats
(grosse Kammer)
(Baumann/SVP/TG, Vermot/SP/BE und Hubmann/SP/ZH) dafür, dass
Mütter ihre Kinder auch weiterhin unbehelligt und ungestraft
ins Ausland oder vom Ausland in die Schweiz entführen dürfen.
Doch nicht genug des Trauerspiels: Auch auf europäischer Ebene
profiliert sich unser Land - über einen Vorstoss von Frau Vermot
im Europarat - leider als Staat, der internationale Kindesentführungen
durch die Mutter schützen möchte.
Um was geht es? In der Theorie muss nach dem Haager Abkommen das
durch einen Elternteil entführte Kind in das Land des gewöhnlichen
Aufenthalts zurückgeführt werden. In der Praxis wird aber
höchstens jedes sechste Kind zurückgeführt, und dabei
handelt es sich im wesentlichen um
Entführungen durch den Vater. In den übrigen Fällen
wird der berüchtigte Ausnahme-Artikel 13 des Abkommens angerufen,
oder es wird prozessiert, bis die einjährige Frist verstrichen
ist, oder der Entführungsstaat hält sich einfach nicht
an das Abkommen.
Mit dem aktuellen Vorstoss möchte Frau Vermot das Haager Abkommen
durch ein Zusatzprotokoll weiter verwässern und die geschlechtsneutrale
Formulierung des Textes de facto aufheben. Die durch ein Verbrechen
der Mutter geschaffenen vollendeten Tatsachen sollen im Nachhinein
legalisiert werden, und das Faustrecht der Mutter soll damit gestärkt
werden.
Natürlich wird die mit dem Vorstoss beabsichtigte Privilegierung
der Mutter nicht offen zugegeben, sondern sie wird mit möglichen
Anschuldigungen (Gewalt, Missbrauch) getarnt, welche nur gegen Väter
aber nie gegen Mütter erhoben werden. Der Vorwand ist schon
deswegen scheinheilig, weil die Behörden im Herkunftsland genauso
wie die Behörden im Entführungsland in der Lage sind,
solche Anschuldigungen kompetent zu untersuchen und nötigenfalls
entsprechende Massnahmen zu
ergreifen.
Schon früher wurden Versuche unternommen, das Haager Abkommen
so zu ändern, dass Entführungen durch die Mutter erlaubt
sind. So versuchte die mütterfreundliche britische Organisation
"Reunite" an der vierjährlichen Konferenz über
das Haager Abkommen im März 2001 in Den Haag, die Rückführung
eines durch die Mutter entführten Kindes auszuschliessen. Der
entsprechende Antrag konnte damals verhindert werden, und heute
ist er "Reunite" peinlich.
Auch EU-intern wird über internationale Kindesentführungen
legiferiert, was auch für die Schweiz von Bedeutung sein dürfte:
So trat am 01.03.2001 die Brüssel-II-Verordnung in Kraft, nach
der nur das Gericht im Land des letzten gemeinsamen Wohnorts für
eine Scheidung zuständig ist. Dadurch soll der Anreiz entfallen,
ein Kind zu entführen, um den Scheidungsort in ein anderes
Land zu verlegen. Und am 29.11.2002 konnten die Entführungsgegner
(Frankreich, Benelux- und südeuropäische Länder)
gegen den erbitterten Widerstand der Entführungsbefürworter
(vor allem Deutschland) durchsetzen, dass auch für Sorgerechtsverfahren
nur das Gericht im Land des letzten gemeinsamen Wohnorts zuständig
ist, womit der Anreiz für eine Kindesentführung völlig
entfällt. (Bei der Regelung, die am 01.07.2004 in Kraft tritt,
wurde allerdings leider als Zugeständnis an die Entführungsbefürworter
ein kleines Schlupfloch offen gelassen.) - Vor diesem Hintergrund
wird klar, dass der Vorstoss von
Frau Vermot der aktuellen Entwicklung in der EU entgegenläuft.
Zynisch mutet es an, wenn ausgerechnet die Entführungsbefürworter
sich auf das Kindeswohl berufen, denn die Folgen einer erfolgreichen
elterlichen Kindesentführung ins Ausland sind sowohl für
das Kind als auch für den zurückgelassenen Elternteil
katastrophal: Während der ausgegrenzte Elternteil nach normalen
Trennungen in familienfreundlichen Ländern immerhin mindestens
zwei Wochenenden pro Monat mit seinem Kind verbringen kann (und
in der Deutschschweiz immerhin mindestens ein Wochenende pro Monat,
was allerdings nicht durchgesetzt wird), kann nach
einer erfolgreichen Kindesentführung ins Ausland der zurückgelassene
Elternteil sein Kind in der Regel überhaupt nicht mehr sehen.
Dadurch wird das Kind nicht nur eines Elternteils beraubt, sondern
auch des dazugehörigen sprachlichen und kulturellen Erbes,
und auch nach seiner Volljährigkeit wird es die Beziehung zum
ausgegrenzten Elternteil nur schwer wieder herstellen können.
Die Propaganda der Entführungsbefürworter behauptet gern,
man könne halt nichts machen und es gäbe halt keine befriedigende
Lösung. Dies trifft nicht zu. Die Lösung lautet: Gemeinsames
Sorgerecht im Land des letzten gemeinsamen Wohnorts! Damit ist dem
Wohl des Kindes und dem Wohl beider
Elternteile am besten gedient. Das Bedürfnis des Kindes nach
beiden Eltern ist nämlich viel wichtiger als der Wunsch eines
Elternteils nach Übersiedlung in ein anderes Land.
Meiner Meinung nach ist die Berichterstattung in den deutschschweizer
Medien zum Vorstoss von Frau Vermot bisher einseitig zugunsten der
Entführungsbefürworter ausgefallen. Immerhin kontrastierte
die
Feststellung, dass zwei Drittel der Entführungen durch die
Mutter erfolgen (Sonntagszeitung 10.05.03), in wohltuender Weise
mit der üblichen väterfeindlichen Desinformation, welche
von den
deutschschweizer Medien und von mütterfreundlichen Fachstellen
wie z.B. dem Internationalen Sozialdienst (NZZ-Artikel "Gegen
Kindesentführungen" vom 27.06.2001, stiftungsinterne Broschüre
2001) verbreitet wird und behauptet, Entführungen erfolgten
fast immer durch den Vater.
Christian Gut
Postfach 751
8044 Zürich
(Trauriger Vater von Christoph Gut, heute 15, im März 1989
aus der Schweiz nach Deutschland entführt, zuletzt gesehen
1990)
Aargauer Zeitung 26.04.2003
Das Kindswohl «vermehrt in den Mittelpunkt stellen»
http://www.aargauerzeitung.ch/pages/index.cfm?dom=3&id=100145785&rub=1037&arub=1037&nrub=0
Sonntagszeitung 10.05.2003
Sohn der Radsportlerin Hunkeler muss zurück zum Vater Politiker
fordern stärkeren Kinderschutz
http://www.sonntagszeitung.ch/sz/szUnterRubrik.html?ausgabeid=3039&rubrikid=127&ArtId=276141
Lesen Sie die Leidensgeschichte eines Vaters, dessen Kinder von
der Mutter erfolgreich in die Schweiz entführt wurden:
http://www.geocities.com/stephen_knuttel
http://www.geocities.com/stephen_knuttel/pressdemo.htm
http://more.abcnews.go.com/onair/dailynews/wkn_raddatz_000129.html
http://more.abcnews.go.com/sections/us/DailyNews/elian000210.html
Geht an:
- Frau Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold
- Frau Nationalrätin Vreni Hubmann
- Herrn Nationalrat Alexander J. Baumann
Kopie an:
- Ausgewählte Medien
- Mitglieder der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats
- Andere ausgewählte Politikerinnen und Politiker
- Zentralstelle zur Behandlung von Kindesentführungen, Herrn
David Urwyler
- Schweizerischer Kinderschutzbund, Herrn Franz Ziegler
- Marie-Meierhofer-Institut für das Kind
- Internationale Sozialdienst
- Betroffene Eltern und sonstige Interessierte
René Keller, Präsident veV Region Aargau , Schweiz,
Suisse, Switzerland, 13.5.2003
http://www.vev.ch
renekeller@skynet.ch
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Eltern-Kind-Vertrag
Name
Vorname
geboren am ________________________Geburtsort ___________________________________
Wohnort___________________________________ Heimatort ____________________________
Hiermit erklären sich meine Mutter
und mein Vater
am Tag meiner Geburt mit folgenden Regelungen einverstanden:
a) Beide Partner haben mich gewünscht. Daher sind auch beide
bereit, sich einvernehmlich um mein Wohl zu kümmern.
b) Solange meine Mutter und mein Vater im gleichen Haushalt wohnen,
sorgen sie gemeinsam für mich, bis ich mündig bin.
c) Bei einer Trennung oder Scheidung beantragen meine Mutter und
mein Vater das gemeinsame Sorgerecht. Sie gewährleisten,
dass ich jederzeit ungehindert Zugang zum Einen wie zum Anderen
habe.
d) Mein Vater und meine Mutter verpflichten sich, die Betreuungs-
oder Besuchszeiten so zu regeln, dass mir keiner von beiden
fremd wird.
e) Ebenso verpflichten Sie sich, meinen Unterhalt so zu
regeln, dass keiner benachteiligt ist oder meine Betreuung vernachlässigen
muss, um Geld zu verdienen.
f) Falls sich meine Eltern trennen oder scheiden lassen, sind sie
verpflichtet, den anderen Elternteil, den ich immer noch liebe,
nie zu entwerten oder sonstiges auszusprechen.
g) Mir zuliebe werden Mutter und Vater weiterhin einen elterlichen
Kontakt pflegen, damit ich nicht als Briefträger, Informant
oder gar als Erpressungspfand eingesetzt werde.
h) Auch wünsche ich, dass bei einer Trennung oder Scheidung
mein Vater und meine Mutter nicht zu weit auseinander wohnen, da
ich sie sonst nicht regelmässig besuchen kann.
i) Diese Regelungen sind von meinen Eltern unterschrieben
worden. Sie werden bei meiner Patin (__________________________),
meinem Paten (__________________________) sowie der Familienberatungsstelle
und / oder JPD _____________________ in ___________________ hinterlegt.
Bei Unstimmigkeiten sind meine Eltern verpflichtet, sich an diese
Stellen oder Personen zu wenden. Falls es mir zumutbar ist, will
ich frühzeitig informiert und eingebunden sein.
Unterschrift meiner Mutter
Unterschrift meines Vaters
Ort, Datum:
Grundlage: Peter Angst, Familienberater und Mediator (Schweiz)
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Nach Anlass der
Demonstration der Väter und Mütter in Berlin - Samstag
den 8. Juni 2002 in Berlin
Transkription des ZDF-Programms
Sendung vom 11. Juni 2002
Väter ohne Rechte
Zwei Millionen Väter werden nach der Trennung von ihren
Partnerinnen daran gehindert, ihre Kinder zu sehen, so eine Schätzung
des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Deutsche
Gerichte, so der Vorwurf, würden häufig zu Gunsten von
Müttern entscheiden, die durch die Wegnahme der Kinder die
Männer vor vollendete Tatsachen stellen. Mittlerweile hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehreren Vätern
Recht gegeben, die vor deutschen Gerichten in ihrem Kampf um das
Umgangsrecht in allen Instanzen gescheitert waren - bis hin zum
Bundesverfassungsgericht. Ulrich Stoll über deutsche Gerichtspraxis
und Väter ohne Rechte - bearbeitet für ZDFonline.
Zur Diskussion im Beitragsecho
Thomas Hageböke aus Hamburg hat keinen Grund
mehr, auf Spielplätze zu gehen. Zwar hat er zwei Kinder, fünf
und zwei Jahre alt - doch die können nicht mit ihm spielen.
Jegliches Recht als Vater verloren
Thomas Hageböke
Der 38jährige Familienvater hat keinen Kontakt zu den Kindern,
seit seine Frau ihn vor zwei Jahren verließ. Thomas Hageböke,
Vater: "Als ich nachmittags nach Hause kam, war niemand mehr
da. Ich war von meiner Frau verlassen worden, sie hat die Kinder
mitgenommen, und die habe ich seitdem nicht mehr gesehen."
Geblieben sind ihm nur ein paar Kinderfotos im Computer. Seine Ex-Frau
lässt ihm gerichtlich verbieten, ihre Identität und die
der Kinder preiszugeben. Und sie erreicht vor Gericht, dass er seine
Rechte als Vater aufgeben muss.Thomas Hageböke: "Mir ist
vom Familiengericht das Sorgerecht entzogen worden auf Antrag der
Frau. Die Kindesmutter wollte gerne das alleinige Sorgerecht haben
und führte als Begründung dafür an, dass keine Kommunikation
zwischen den Eltern da ist. Es wurde vom Jugendamt bestätigt,
es gibt keine Kommunikation, das geht ganz eindeutig von der Kindsmutter
aus, sie verweigert und sie blockt, das wurde dem Gericht vom Jugendamt
auch so mitgeteilt, und der Richter sagte dazu nur ganz lapidar:
keine Kommunikation zwischen den Eltern, alleiniges Sorgerecht bei
der Mutter. Punkt aus."
Urteile zum Nachteil der Männer
Ursula Kodjoe
Alleiniges Sorgerecht dank sogenanntem Umgangsboykott. Thomas Hageböke
kämpft weiter vor Gericht, um seine Kinder sehen zu dürfen.
Ein jahrelanger Rechtsstreit, bis schließlich auch das Landgericht
ihn abweist. Das Gericht stellt fest: "Die Beibehaltung des
gemeinsamen Sorgerechts (...) entspricht dem Kindeswohl nicht, wenn
die Parteien wie im vorliegenden Fall untereinander stark zerstritten
sind."Solche Urteile zum Nachteil der Männer sind gängige
Gerichtspraxis in Deutschland. Das erlebt die Psychologin Ursula
Kodjoe als Gutachterin vor Gericht ständig. Ursula Kodjoe,
Psychologin : "Sie haben dieses traditionelle konservative
Rollenbild der Mutter, die sich um die Kinder kümmert. Das
schlägt sich nieder in der Überzeugung vieler Sozialarbeiter
oder auch von Richtern: Kinder gehören zur Mutter, und der
Vater soll die Kohle ranschaffen. Dieses Rollenbild ist aber längst
überholt. Wir leben in einer Zeit, in der die Eltern partnerschaftlich
sich vor allen um die Kinder kümmern sollten."
Zwei Millionen verlassene Väter
Dietmar Nikolai-Webel
Zwei Millionen verlassene Väter und einige wenige Mütter,
schätzt Thomas Hageböke, dürfen ihre Kinder kaum
oder gar nicht sehen. Mit seinem Verein "Väteraufbruch
für Kinder" demonstriert Hageböke in Berlin dagegen,
dass Familienrichter und Gutachter sich oft auf die Seite von Müttern
stellen, die ihren Ex-Partnern den Kontakt zu den Kindern verweigern.Dietmar
Nikolai-Webel, Vater: "Die Gutachter haben die Aufgabe, zu
schauen, ob die Trennung zwischen Paar- und Eltern-Ebene gegeben
oder möglich ist. Und wenn das nicht so ist, dann ist nach
Familienrecht die Mutter die, die begünstigt wird. Das heißt
in jedem Fall, dass die Mutter bei Streit immer die Gewinnerin ist."
Jahrelang die Kinder nicht gesehen
Michael Hickman
Der Südafrikaner Michael Hickman wurde von seiner deutschen
Frau verlassen. Mit den Kindern zog sie nach Deutschland. Er folgte
ihr, kämpft jetzt vor deutschen Gerichten um Kontakt zu den
Söhnen. Michael Hickman: "Vor sechs Jahren sind meine
Kinder aus Südafrika entführt worden, und seitdem darf
ich meine Kinder nicht sehen."
Frontal21: "Haben Sie sich dann an Gerichte gewandt oder was
haben Sie erlebt?"
Michael Hickman: "Ja, mehrmals. Ich habe nur Ungerechtigkeit
erlebt. Meine Ex-Frau sagt, mein Mann sieht die Kinder nicht, und
der Richter sagt, er kann gar nichts dagegen tun."
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DER SPIEGEL : SCHEIDUNGSKAMPF
- BEUTE KIND
Nummer 9 vom 25-2-02 - S. 124-135
Einführung
Kinder tragen schwer daran, wenn die Ehe oder Beziehung ihrer
Eltern scheitert. Jedes Jahr erleiden das rund 150.000 Heranwachsende.
Der Schicksalsschlag weitet sich zum Drama aus, wenn zudem ein Elternteil
aus Hass oder Rache plötzlich aus dem Leben des Kindes verbannt
wird, was in der Regel den Vater trifft. "Anders als früher
wollen viele Väter heute die Beziehung zu ihren Kindern halten
und zerbrechen fast daran, keinen Umgang mehr mit ihnen haben zu
dürfen", sagt SPIEGEL-Redakteurin Karen Andresen, 56,
die gemeinsam mit Redakteurin Angela Gatterburg, 44, die Titelgeschichte
über die Scheidungskinder schrieb. Während ihrer Recherchen
trafen sie Väter, denen oft seit Jahren der Kontakt zum eigenen
Nachwuchs untersagt ist, die Hunderte Kilometer fahren, um dann
trotz anders lautender Absprache vor verschlossener Tür zu
stehen, und die immer wieder schockiert sind, wenn Brief an Sohn
oder Tochter ungeöffnet zurückkommen. "Die Mütter
mauern, die Väter verzweifeln, und die Kinder leiden",
so Gatterburg, "es ist ein Krieg, den alle verlieren".
Ein Krieg, den alle verlieren
Im Scheidungsdrama werden Kinder zu Opfern:
Aus Rache und Hass verwehren vor allem Mütter ihren Ex-Partnern
jeden Kontakt mit ihnen. In neuen Studien belegen Psychologen die
fatalen Folgen des "Entfremdunssyndroms". Juristen wollen
jetzt die Rechte der Väter stärken.
Ihren Vater hat Anna (Namen der Kinder von der Redaktion
geändert), 2, zuletzt vor vier Monaten auf einem Parkplatz
gesehen. Doch das kleine Mädchen hat vermutlich nicht einmal
verstanden, dass der Unbekannte, der da freundlich in das Auto blinzelte,
in dem es mit seinem drei Jahre älteren Halbbruder Conrad saB,
sein Papa war.
Denn ehe Thomas H., 37, auch nur die Tür des Wagens öffnen
und die Kinder begrüBen konnte, war seine geschiedene Frau
schon weggefahren. Statt Küsse mit den Kleinen tauscht der
verzweifelte Vater nun wieder juristische Schriftsätze mit
seiner Ex-Frau aus.
Begonnen hatte der Ehekrieg im Juni vor zwei Jahren. Morgens war
der Diplominformatiker, so erzählt er, noch ahnungslos zur
Arbeit gefahren, abends fand er Frau un Kinder nicht mehr in der
gemeinsamen Wohnung vor. Was Thomas H. bis heute besonders erbost:
Nur wenige Tage zuvor war seine Adoption des kleinen Sohnes Conrad
aus der ersten Ehe seiner Frau rechtskräftig geworden.
AuBer bei dem gescheiterten Treffen auf dem Parkplatz hat er Sohn
und Tochter bis heute nie wieder gesehen. Briefe werden nicht beantwortet,
für Geschenke gibt es klein Danke, und inzwischen kennt er
nicht einmal mehr die Telefonnummer, unter der er Anna und Conrad
erreichen könnte.
"Sie will nicht, dass ich die Kinder sehe, und deshalb habe
ich keine Chance", sagt der Vater verbittert. Als Begründung
gibt seine Ex-Frau an, ihr Mann habe sie geschlagen.
Die Frau, das arme geprügelte Opfer ? Der kaltschnäuzige
Kinderklau eine Befreiungstat, weil dem Vater nicht zu trauen ist
? Solche Schauergeschichten, die auch den Fall des angeblich prügelnden
Diplominformatikers in grelle Farben tauchen, gehören zum Arsenal
eines abertausendfach geführten Kampfes, in dem alle verlieren
- vor allem die Kinder.
Auf der Suche nach einem Ausweg besuchte Thomas H. seinen Vorgänger,
den Vater des kleinen Conrad. Er stellte fest: Auch diesen Mann
hatte die Frau eines Tages plötzlich verlassen, auch er hatte
jahrelang Unterhalt bezahlt, ohne seinen Sohn je wieder zu sehen.
Und auch ihm war vorgeworfen worden, er sei ein Schläger.
Die auffallenden Parallelen in beiden Fällen interessieren
bis heute niemanden, weder das Jugendamt noch den zuständigen
Richter. So zahlt Thomas H. für zwei Kinder, die er nicht sieht,
550 Euro monatlich Unterhalt; seine Ex-Partnerin, die sich ausschlieBlich
vor Gericht auseinander setzen möchte, hat Anspruch auf 430
Euro.
Lange fanden sich die Väter mehr oder weniger klaglos damit
ab, nach dem Ende der Ehe auch aus dem Leben ihrer Kinder zu verschwinden.
Vielen erschien die Rolle des passiven Zahlvaters sogar als bequem,
konnten sie doch so alle Energie neuen Lebensabenteuern widmen.
Seit sich jedoch immer mehr Männer mit der traditionellen Arbeitsteilung
nicht länger zufrieden geben, hat sich das Selbstverständnis
dramatisch gewandelt: Die neuen Väter verlangen vehement, auch
nach einer Trennung so viel wie möglich mit ihren Kindern zusammen
zu sein.
Sie bestürmen Justizminister, demonstrieren und prozessieren.
Ihre Klagen finden zunehmend bei Juristen und Psychologen Gehör.
Auf zahlreichen Tagungen, etwa jüngst wieder auf dem Deutschen
Familiengerichtstag, suchen Fachleute nach neuen Lösungen,
wie das Recht der Kinder auch auf ihre Väter besser gesichert
werden könnte.
Denn Scheidungen gehören mehr denn je zum bundesdeutschen Alltag.
Mittlerweile wird jede dritte Ehe aufgelöst. Doch von diesen
nüchternen Zahlen geht keinerlei abschreckende Wirkung aus.
Hoffnungsvoll stürzen sich Menschen jeden Alters in das Abenteuer
Ehe, unerschütterlich scheint er zu sein, der Wunschtraum von
der einzigen Liebe, die der öffentlich besiegelte Bund heiligen
soll. Die Sehnsucht nach einer problemlosen, individuellen Partnerschaft
ist im 21. Jahrhundert ungebrochen; ebenso die Gewissheit, dass
einem die glückliche Ausnahme gelingt.
Und wenn sich der Treueschwur nicht halten lässt, wenn einen
kleine und groBe Fluchten plötzlich hinaustreiben aus zu eng
empfundenen Verhältnissen ? Kein Problem. Ein Leben, viele
Ehen, was soll daran verkehrt sein ? Volbilder sind den einen internationale
Stars, andere blicken eher auf Gerhard Schröder oder Joscka
Fischer, die beide schon viermal endgültig Ja sagten.
Der Neubeginn mit einem anderen Partner bedarf einer gewissen Unbekümmertheit
und des Vertrauens, dass es diesmal klappt. Das allerdings setzt
eine konstruktive Trennung voraus, und die schaffen bei weitem nicht
alle. "Viele plumpsen da so rein", sagt die Psychologin
Brigitte Grosser aus Norderstedt bei Hamburg.
Jeder Scheidung, so simpel wie wahr, geht ein Prozess voraus. Den
meisten fällt schon die Phase der "Entidealisierung"
schwer, die Zeit der zwangsläufigen Entzauberung, die jede
Beziehung irgendwann ereilt. Ein Paar muss aushalten, dass es sich
wechselseitig enttäuscht in all den grandios übersteigerten
Erwartungen, die zu Beginn jeder Liebe aufscheinen. Auch Entwicklungen
können das Zweisamkeitsgefüge gefährden: Wenn einer
Neues beginnen will, der andere aber lieber weitermachen möchte
wie bisher, kann es zu schweren Auseinandersetzungen kommen.
"Die Durchschnittstoleranz entscheidet auber das Schicksal
einer Ehe, nicht die Höhenflüge", sagt der Münchner
Psycho-analytiker Wolfgang Schmidbauer. Ist diese Toleranz nur schwach
entwickelt, kracht es früher oder später.
Szenen einer gescheiterten Ehe gleichen sich: Die Vortrennungsphase
ist durch ambivalente Gefühle, Streitereien oder distanziertes
Schweigen geprägt. Die Balance von Geben und Nehmen stimmt
nicht mehr, man fühlt sich genervt, allein gelassen oder gar
verraten. Halbherzige Versöhnungsversuche folgen, die keine
Besserung bringen. Die Kinder spüren die Spannungen und wissen
oft doch nicht genau, was los ist. Vor allem vor kleinen Kindern
wird die wachsende Entfremdung lieber geleugnet - solange es eben
geht.
Nicht selten bringt eine heimatliche Zweitbeziehung das Scheidungsszenario
ins Rollen. Dann setzt ein mörderischer Kleinkrieg ein, noch
bevor es zum Bruch kommt: Der andere wird - ungeachtet der früheren
Begeisterung - gnadenlos entwertet, er ist der Sündenbock -
man selbst versucht, als Unschuldslamm zu erscheinen.
Derlei Abläufe sind nun auch in neuer Form im Fernsehen zu
besichtigen: "Ich lass mich scheiden" heiBt eine Serie,
die das ZDF ausgerechnet am Valentinstag startete.
An zwölf Tagen dürfen nun 45 Minuten lang Frauen wie Männer
ihre Kränkungen und Schuldzuweisungen vor der Kamera hochkochen
und im Gezocke um Geld und Kinder ihre Anwälte aufeinander
hetzen. Damit es schön demokratisch zugeht, werden auch Freunde
und Kinder der Streithähne befragt. Es gehe um "das Jawort
zur Trennung - wie bei der Hochzeit, so emotional, so entschieden,
eben nur umgekehrt", erklärte das ZDF.
Auch solle die Unterhaltungssendung, in der die Anwälte echt
sind, die übrigen Personen aber von Schauspielern verkörpert
werden, "komische Elemente" darbieten, weil Trennungen
zwar eine ernste Sache seien, "aber eben auch Teil des Lebens".
Deshalb könnten sie "durchaus mit Charme, Humor und Augenzwinkern
erzählt werden" Das ist in der ersten Sendung gründlich
misslungen. Sie war peinlich bis lächerlich.
Wie schwierig es ist, gemeinsam Eltern zu bleiben nach der Trennung,
vor allem wenn neue Partner auftauchen, haben schon Filmklassiker
wie "Kramer gegen Kramer" vorgeführt. Im wahren Leben
geht es meist weder amüsant noch heroisch zu. Für die
betroffenen Kinder - allein im Jahr 2000 rund 150 000 Heranwachsende
unter 18 Jahren - beginnt mit der Scheidung der Eltern oft ein Drama,
das sie ihr Leben lang verfolgen wird. Vor allem dann, wenn ihnen
mit der Trennung ein Elternteil völlig verloren geht, und das
ist bei jedem zweiten Scheidungskind der Fall. Meist ist es wie
bei Anna und Conrad der Vater, der für Tochter oder Sohn zu
einem Fremden wird.
Besonders hart und erbarmunglos wird häufig auf einem vermeintlichen
Nebenschauplatz gekämpft - dem Umgangsrecht. Wenn es darum
geht, ihre Kinder gegen den Ex-Partner zu instrumentalisieren, sind
auch Männer manchmal nicht zimperlich. Seit fast acht Jahren
hat Catherine Meyer, die Frau des britischen Botschafters in Washington,
so gut wie keinen Kontakt mehr zu ihren Söhnen aus erster Ehe.
Der deutsche Vater hatte die Kinder nach einem Ferienaufenthalt
nicht wieder zu ihr nach London zurückgeschickt. Versuche in
den folgenden Jahren, die Liebe ihrer Kinder zurückzugewinnen,
scheiterten. Die beiden Jungen, behauptete der Vater, wollten ihre
Mutter nicht mehr sehen.
Meistens jedoch sind es die Väter, die aussortiert werden,
auch weil Gerichte und Jugendämter immer noch gern der fragwürdigen
Ideologie folgen: Alle Macht den Müttern.
Das Ergebnis ist eine Praxis, die sich männer-, vor allem aber
kinderfeindlich auswirkt: Die Frau verfügt, der Mann bezahlt,
auf die Bedürfnisse der Sprösslinge achtet niemand. Allzu
oft stehen die Rechte der Väter nur auf dem Papier, während
die Ehefrau für ihre Anschuldigungen nicht einmal Beweise vorlegen
muss. Was der Erzeugern bleibt, während sie - oft jahrelang
- ihre Kinder nicht sehen, ist: hoffen und sich durch sämtliche
Instanzen klagen. Ihren Kindern werden sie immer fremder - die versäumte
gemeinsame Lebenszeit können sie nie wieder nachholen.
Zunächst waren es vor allem die Väter aus binationalen
Ehen, die auf ihren Schicksal aufmerksam machten, etwa vergangenen
Sommer mit einem Hungerstreik auf dem Alexanderplatz in Berlin.
Inzwischen werden auch immer mehr inländische Fälle von
Kindesentzug bekannt, protestieren auch deutsche Väter - sowie
vereinzelte Mütter - lautstark, wenn ihnen ihre Ex-Partner
Besuchrechte verweigern.
"Der Kampf um die Kinder", hat der Hamburger Fachanwalt
für Familienrecht Gerd Uecker beobachtet, "ist härter
geworden, weil die klassische Rollenverteilung verschwindet".
Das Schlagwort von der vaterlosen Gesellschaft stimme "weniger
denn je", erklärt der Bamberger Familienforscher Laszlo
Vaskovics. Schon macht in Fachkreisen das Wort von einer "Refamilialisierung
des Mannes" die Runde.
Sicher, es gibt all zu oft auch die anderen noch, Männer, die
nicht oder nur mürrisch den Unterhalt für ihre Kinder
und Ex-Frauen zahlen; und es gibt auch jene, die sich nach der Trennung
von ihren Kindern abwenden, sich gleichgültig und lieblos zeigen.
Mit 1,5 Milliarden Mark sprang der Staat im vergangenen Jahr bei
Unterhaltszahlungen ein, weil sich Eltern, meistens Väter,
entziehen und etwa auf Nimmerwiedersehen ins Ausland verschwinden.
Doch immer mehr Männer sehen eine Scheidung vielleicht als
Betriebsunfall auf dem Lebensweg, als kleinen bis mittleren Schicksalsschlag,
aber keinesfalls als Grund, den Kindern die Beziehung aufzukündigen.
Juridisch ist ihre Position besser denn je: Das neue, seit 1998
geltende Kindschafsrecht sichert dem Kind den Anspruch auf Umgang
mit beiden Eltern, ob verheiratet oder nicht. Dieses Recht können
Tochter und Sohn, wenn sie wollen, sogar einklagen.
Was in der Theorie vernünfitg klingt, führt im Trennungsalltag,
wenn Verlustängste und Rachegefühle die Oberhand gewinnen,
oft zu erbitterten Stellungskriegen um jeden noch so kleinen Besuchstermin.
In 15 bis 20 Prozent aller zerbrechenden Partnerschaften, hat die
Familientherapeutin Ursula Kodjoe festgestellt, "kommt es zu
dramatischen Konflikten, die die Entwicklung der Kinder erheblich
gefährden". Kodjoe beobachtet frühkindliche Störungen
ebenso wie gravierende EinbuBen beim Selbstwertgefühl oder
eine oft lebenslange Beziehungsunfähigkeit.
"Die Kinder haben kein Modell für eine gelungene Paarbeziehung",
erklärt die Spezialistin. In schlimmen Fällen könne
"die Ausgrenzung eines Elternteils durch Entfremdung über
Generationen weitergegeben werden".
Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die amerikanischen Wissenschaftlerinnen
Judith Wallerstein und Julia Lewis, die in einer 25 Jahre dauernden
Studie die langfristigen Folgen von Scheidungen untersucht haben.
Als Erwachsene, so Wallerstein/Lewis, befinden sich Scheidungskinder
in einem emotionalen Dilemma. Sie schwanken zwischen ihrer Sehnsucht
nach Bindung und einer intensiven Angst, in Liebesdingen zu scheitern
wie ihre Eltern. Tatsächlich werden überdurchschnittlich
oft aus Scheidungskindern wieder Scheidungsopfer. Ein hoher Prozentsatz
der von Wallerstein/Lewis untersuchten Scheidungskinder heiratete
früh und lieB sich wieder scheiden.
Die Hamburger Soziologin Anneke Napp-Peters, die in Deutschland
150 Scheidungsfamilien zwölf Jahre lang beobachtet hat, ist
überzeugt, dass jede Scheidung kurzfristige Symptome bei Kindern
gleich welchen Alters hervorruft. (Anneke Napp-Peters: "Familien
nach der Scheidung". Verlag Antje Kunstmann, München;
180 Seiten; 14,90 Euro). Langfristig jedoch bestimme nicht die Trennungsphase
darüber, ob Kinder später als Erwachsene stabile Beziehungen
aufbauen können. Napp-Peters: "Ausschlaggebend sind vielmehr
der Familienstil, der Umgang der Familienmitglieder untereinander,
und hier vor allem die Beziehungen und elterlichen Aktivitäten
nach der Scheidung", die es jedem Partner erlauben, "verantwortlich
am Leben seiner Kinder teilzunehmen".
Die Wirklichkeit sieht anders aus - und trifft die Geschlechter
in unterschiedlicher Weise. Jungen, so legt Napp-Peters in ihrer
Studie dar, leiden häufiger als Mädchen unter Schulängsten
und Lernschwierigkeiten. Auf die Trennung der Eltern reagieren sie
mit destruktivem Verhalten, sie verlegen sich aufs Klauen, bekommen
Wutanfälle, quälen Tiere, lügen notorisch oder laufen
weg.
Bei den Mädchen zeigen sich die emotionalen Folgen subtiler.
Sie behalten ihren Kummer meist für sich, leiden aber unter
depressiven Gefühlen, können sich nur schlecht konzentrieren
und bekommen Probleme in der Schule. All diese kindlichen Reaktionen
treten häufig nur vorübergehend auf, sie verschwinden,
sobald die Kinder sich mit der neuen Lebenssituation arrangiert
haben.
So lautet das wirklich alarmierende Fazit der Studie: Bei jedem
zweiten Kind mit anhaltenden Störungen - etwa Alkohol- und
Drogenprobleme - bestand schon bald nach der Scheidung kein Kontakt
mehr zum nichtsorgeberechtigten Elternteil.
Markus Molnar war acht Jahre alt, als der Vater aus seinem Leben
herausgedrängt wurde. Seine Enttäuschungen und Selbstzweifel
konnte der heute 23-Jährige nur mit therapeutischer Hilfe verarbeiten.
Zu Hause herrschte ein richtiger "Bandenkrieg" gegen seinen
Vater, erinnert sich Molnar.
Auch bei verstoBenen Männern verursachen die Misserfolge im
Kampf um ihre Kinder seelische Blessuren. "Ich habe hier oft
Väter in schlimmster psychologischer Verfassung", sagt
Psychologin Grosser.
Ein Wunder ist das nicht, denn für die ausgemusterten Väter
beginnt mit der Trennung von ihren Kindern ein Wettrennen gegen
die Zeit - und das ist kaum zu gewinnen. Wer sich die Liebe von
Zwei- oder Dreijährigen erhalten will, kann nicht Jahre auf
ein Gerichtsurteil warten. Genau das ist aber vor deutschen Familiengerichten
derzeit die Praxis.
Gutachter und Richter sind ständig überlastet. Allein
vor den Berliner Familiengerichten hat sich die Zahl der Fälle
von 1998 bis 2000 um neun Prozent erhöht. Statt zügig
einen Termin zu bekommen, müssen Betroffene Monate warten,
bis sie ihre Beschwerde überthaupt vortragen können. Eine
"ordnungsgemäBe Bearbeitung", teilte ein Berliner
Richter kürzlich einem klagenden Elternteil mit, sei "derzeit
leider nicht möglich".
Seit neun Monaten, sagt Thomas H., warte er, dass ein Gutachter
den Seelenzustand von Anna und Conrad analysiert. "Es wird
verschleppt und verschleppt", klagt der genervte Vater, "und
irgendwann werden die Richter mir dann sagen, was wollen Sie eigentlich,
Ihre Kinder kennen sie doch gar nicht mehr."
Der fünfjährige Conrad aus der ersten Ehe der Mutter zeigt
nach ihren Aussagen deutliche Wahrnehmungs- und Entwicklungsstörungen.
Der Junge erlebt den Trennungsschmerz nun schon zum zweiten Mal.
Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge scheint
davon üngerührt. Statt auf die Mutter einzuwirken, nahm
es Thomas H. im Mai vergangenen Jahres das Sorgerecht. Es könne
"dahingestellt bleiben", heiBt es in dem Beschluss, "aus
welchen Gründen die Mutter jeglichen Kontakt" zu ihm ablehne.
Das alleinige Sorgerecht für seine Ex-Frau diene dem Kindeswohl
am besten.
Väter, denen es endlich doch gelungen ist, ihr Besuchsrecht
gerichtlich durchzusetzen, sind of nicht besser dran. Immer wieder
beobachtet Katharina Behrend, psychologische Sachverständige
aus Lemgo, "dass sich Eltern auf Besuchstermine geeinigt haben,
und dennoch hat der Vater das Kind Jahre nicht gesehen".
Manchmal reicht es schon, dass die Mutter betont, wie traurig sie
ist, um den Sohn oder die Tochter in erhebliche Loyalitätskonflikte
zu stürzen. Aus den Treffen mit dem Vater wird dann nie etwas.
Zwar könnten die Gerichte Zwangsgeld gegen denjenigen verhängen,
der geschickt das recht des anderen zu unterlaufen weiB. Im Extremfall
stünde sogar das Sorgerecht zur Disposition. Doch anders als
in den USA und vielen europäischen Nachbarländern, in
denen bei anhaltender Renitenz sogar Haftstrafen drohen, bleibt
in Deutschland der Widerstand gegen Anordnungen der Familiengerichte
meist ungeahndet.
Wie im Fall des Versicherungsvertreters Matthias Kessler (Name geändert),
42. Seine Frau verlieB ihn samt dem 14 Monate alten Baby und zog
zu ihren Eltern, die 650 Kilometer entfernt wohnten. Mit Mühe
erhielt Kessler das Recht, seinen Sohn alle drei Wochen für
drei Stunden zu sehen.
Er fuhr, zur Überraschung seiner Frau, regelmäBig 650
Kilometer hin, spielte drei Stunden mit seinem Sohn und fuhr die
650 Kilometer wieder nach Hause. Damit, so sagt er, "hat meine
Ex-Frau nicht gerechnet". Er wollte seinen Sohn häufiger
sehen, doch Besuche zwischendurch waren unmöglich. Mal hieB
es, das Kind sei krank, mal hatte seine Frau in letzter Minute etwas
anders mit dem Jungen geplant, dann wieder war Ostern. Oft, so der
Verdacht des Vaters, wollte sie einfach nicht, dass der Sohn ihn
sah.
Die Ohnmachtsgefühle, die Kessler damals empfand, machen ihm
heute noch zu schaffen. Hinzu kam das Verhalten seiner Ex-Schwiegereltern,
die ihm deutlich machten: Du zahlst, den Kleinen haben wir eingesackt,
unsere Tochter ist auch wieder bei uns, und wenn du einen falschen
Schritt machst, kriegst du das Kind gar nicht mehr zu sehen. Kessler:
"Ich fühlte mich wie durch den Fleischwolf gedreht."
Zunächst dachte er noch, im Jahr der Trennung sei alles vorläufig.
"Quatsch!", sagt er heute erbittert. "Da werden die
Weichen wunderbar gestellt. Heute wäre ich schlauer."
Kessler, der sich inzwischen ebenso wie Thomas H. bei der bundesweit
organisierten Gruppe "Väteraufbruch für Kinder"
engagiert, hätte damals gern das Sorgerecht für sich beansprucht.
Doch sein Anwalt machte ihm klar, dass seine Ex-Frau alle Trümpfe
in der Hand hatte. Der sarkasitsche Ratschlag des Juristen lautete:
"Weisen Sie nach, dass die Mutter das Kind schwer misshandelt
oder missbraucht oder dass sie drogenabhängig ist. Sonst haben
Sie keine Chance."
Die Besuchsregelung wurde schlieBlich auf drei Stunden alle 14 Tage
erweitert, und inzwischen ist Kessler in die Nähe seines Sohnes
gezogen. Ihr Verhältnis ist gut. Sein Engagement bei "Väteraufbruch"
findet er weiterhin wichtig, er betreibt es vehement, "damit
gesellschaftlich endlich etwas in Bewegung kommt".
Familienrechtler und Psychologen zeigen sich mittlerweile sensibel
für das, was Kessler und andere Väter durchmachen. Sie
sprechen von einer massenhaften Verletzung der verbürgten Menschenrechte.
"Für manche entfremdeten Eltern", sagt der amerikansiche
Psychiater Richard Gardner, "ist der ständige Schmerz
eine Art lebender Tod des Herzens."
Nur auf deutschen Richterbänken findet diese Botschaft bisher
wenig Gehör. In vier Urteilen hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte bereits die hiesige Praxis scharf kritisiert.
Der erste Fall, der damit Rechtsgeschichte schrieb, war der des
54-jährigen Egbert Elsholz. Der Hamburger hatte über zehn
Jahre vergebens versucht, sich ein Besuchsrecht bei seinem unehelichen
Sohn Carsten zu sichern. Weil die Mutter des Jungen jeden Kontakt
abblockte, wiesen deutsche Gerichte und Ämter den Mann immer
wieder ab.
Damit aber, urteilten die StraBburger Richter, haben sie das Recht
des Vaters auf Familienleben und ein faires Verfahren verletzt.
Zur Strafe musste die Bundesrepublik 35000 Mark an Elsholz zahlen.
Ein juristischer Erfolg - seinen Sohn hat er möglicherweise
dennoch verloren. An einem Kontakt mit ihm, teilte der 15-jährige
Junge dem Vater brieflich mit, sei er nicht interessiert.
Scheiden tut weh - mitunter lange. Und jede Scheidung ist eine unendliche
Geschichte, wenn Kinder als Faustpfand eingesetzt und in der Trennungsschlacht
verheizt werden. "Um das verletzte Selbst in Sicherheit zu
bringen, wird die ganze Schuld dem Partner angelastet", weiB
Familienexpertin Kodjoe.
Da gebärden sich viele Mütter als Racheengel, die ihre
Kinder als ihre Eigentum betrachten und sie - in fataler Indoktrination
- zu Verbündeten machen. Ihnen selbst fällt die Gefühlsmanipulation
nicht einmal auf. Sie fühlen sich im Recht.
"Ich will meinen Vater nicht sehen", trumpfte beispielsweise
die neunjährige Violetta am Richtertisch in Köln bei einer
Befragung auf. Sie erklärte das nicht zum ersten Mal, sie hatte
es bereits kurz nach der Trennung behauptet.
Inzwischen hat Violetta ihren Vater bereits drei Jahre lang kaum
gesehen. Ihre Mutter, eine Kölner Sekretärin, leugnet
nicht, ihre Tochter beeinflusst zu haben und keinerlei schlechtes
Gewissen plagt sie dabei. "Er hat mich sitzen lassen wegen
einer Jüngeren", sagt sie. "Warum sollte ich ihm
jetzt mein Liebstes anvertrauen?"
Der Schmerz, der solche Egozentrik nährt, mag verständlich
sein. Aber wieso kann ein Mädchen bereits wenige Wochen nach
der Trennung von seinem Vater, mitdem es vorher in Einklang lebte,
so etwas von sich geben, ohne dass Jugendamt und Richter hellhörig
werden ?
Die Liebe des Kindes nicht teilen zu müssen ist ein machtvolles
Motiv. Es erscheint verlockend, sich zu rächen, zu strafen,
den anderen für das Scheitern der Ehe verantwortlich zu machen
und ihn zu entsorgen, getreu dem Grundsatz: als Partner versagt,
also auch als Elternteil unzureichend und letzlich verzichtbar.
Zeitweilige oder systematische Ausgrenzung führt häufig
zu Entfremdung, die Kinder in Loyalitätsverwirrung stürzt,
ihre Liebe missbraucht und ihren Willen bricht. Die scheinbar freien
ÄuBerungen werden vor Gericht nicht selten naiv missinterpretiert.
Parental Alienation Syndrome (PAS) - zu Deutsch: Syndrom der Elternentfremdung
- nennen die Psychologen diese massive Beeinflussung, die Gardner
seit den achtziger Jahren erforscht. Er und amerikanische Kollegen
vergleichen den Vorgang mit Gehirnwäsche oder jener Art von
Programmierung, wie Sekten sie anwenden.
Das Problem der Entfremdung mit all ihren Folgen wurde bisher von
Eltern, Sozialarbeitern, Rechtsanwälten und Gutachtern unterschätzt.
So hatte der Hamburger Vater Elsholz allen Grund, sich Sorgen zu
machen, als sein damals siebenjähriger Sohn 1993 vor Gericht
zu Protokoll gab, sein Vater sei "böse" und "doof".
Er wolle ihn deshalb auf keinen Fall wieder sehen: "Mutti sagt
immer, Egbert ist gar nicht mein Vater."
Die Richter machte die aggressive Abwehr, die so typisch ist für
PAS-geschädigte Kinder, nicht stutzig. Statt auf die Einwände
des Vaters zu hören, wiesen sie Elsholz immer wieder ab.
Ein konsequenter Umgangsboykott mit entsprechender Herabsetzung
des anderen stürzt ein Kind in Loyalitätskonflikte. Kinder
müssten ihre Eltern als Team erfahren, das zusammenarbeitet,
auch wenn die Liebe nicht mehr funktioniert, fordert Therapeut Schmidbauer,
sie müssten erleben, dass die Eltern sich austauschen und respektieren,
dass sie nicht unter dem Müll der gescheiterten Liebesbeziehung
ersticken, sondern ihn wegräumen, um den Kindern Platz zum
Atmen zu verschaffen. Solche verantwortlichen Umgangsformen mit
einer gescheiterten Ehe sind für die Kinder günstiger
als das Festhalten an einer für alle quälenden Beziehung.
Ausgrenzende Mütter und Väter, die über ihre Kränkungen
nicht hinwegkommen, geraten spätestens in der Pubertät
ihrer Kinder in üblen Stress, prophezeit Scmidbauer. Die Pubertät
ist die Zeit, in der Teenager normalerweise ihre Eltern entidealisieren.
Wie aber soll sich ein Kind von einer Mutter lösen, die es
nach der Scheidung total an sich gebunden hat ? Häufig falle
es ins Bodenlose, so Schmidbauer, es müsse die Beziehung regelrecht
kaputtmachen, um sich zu befreien.
Ganz selten einmal, etwa bei sexuellem Missbrauch, ist es für
ein Kind notwendig, wenn es vor einem Elternteil geschützt
wird. In den meisten Fällen aber schädigen Mütter
und Väter, die die andere Bezugsperson des Kindes eliminieren,
sich selbst und das Kind. Verwandte und Freunde, die gegen den oder
die "Ex" hetzen, werden zu Komplizen in einem destruktiven
Prozess.
Stattdessen rät Schmidbauer seinen Klienten zu einer Art Arbeitsverhältnis
nach der Ehe: Selbst wenig Kontakt ist sehr viel besser als gar
kein Kontakt. Der abwesende Elternteil sollte auf Stand-by schalten,
verlässlich erreichbar sein über Telefon oder E-Mail,
regelmäBig Geburtstagsgeschenke schicken, Urlaubsangebote machen.
Dann werde der Kontakt zum Kind, prophezeit er, im Lauf der Zeit
immer besser.
Zwar hinkt die juristische Praxis in Deutschland hinterher, aber
es gibt ja Europa. Die Justizminister der EU arbeiten mittlerweile
daran, europaweit einheitliche Regelungen für Sorge- un Besuchsrecht
zu vereinbaren. In unseren Nachbarländern, sagt der Offenbacher
Familienanwalt Sven Fröhlich, "löst das deutsche
Problem mit dem Umgangsrecht nur Kopfschütteln aus. Deutsche
Juristen bekommen immer öfter von ihren europäischen Kollegen
vorgehalten: Ihr macht lange Verfahren mit Jugendamt und Sachverständigen,
und dann wird gar nichts umgesetzt".
Vorbild für eine bessere Praxis könnte Norwegen sein.
Seit 1991 existiert dort ein wahrhaft salomonisches Verfahren: Um
fangfristiges juristisches Gezerre zu verhindern, müssen Eltern
und Kinder an einer auBergerichtlichen Schlichtung teilnehmen. Wer
sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen über den Umgang
mit dem gemeinsamen Kind hält, kann auch nach Jahren noch das
Sorgerecht verlieren.
In einem Aufsehen erregenden Prozess entzog der norwegische Oberste
Gerichtshof 1991 einer Mutter, die den Vater ihres siebenjährigen
Sohnes über Jahre stets verteufelt und den Kontakt des Kindes
mit ihm systematisch verhindert hatte, das Sorgerecht. Der Junge
kam zum Vater, obgleich er den sechs Jahre lang nicht gesehen hatte.
"Bei einer Gerichtsentscheidung", begründeten die
norwegischen Richter ihr Urteil, "kann man nicht nur die unmittelbare
Situation und die nächste Zukunft im Auge haben. Die Entscheidung
hat Bedeutung für das Kind, bis es erwachsen wird, und in vielen
Fällen noch länger."
Der Osloer Rechtsprofessor Peter Lodrup sieht in der Praxis seines
Heimatlandes, streitende Eltern im Zweifel zur Einsicht zu zwingen,
einen weiteren Vorteil:"Hat die Mehrheit der Bevölkerung
erst einmal die Einstellung, dass die gemeinsame elterliche Sorge
das Normale nach einer Trennung ist", so Lodrup schon 1993
auf dem Deutschen Familiengerichtstag, "kann das auch dazu
beitragen, dass eine Kooperationsbereitschaft zwischen den Eltern
geschaffen wird."
Noch lässt ein solcher Bewusstseinswandel in Deutschland auf
sich warten. Ein knappes Jahrzehnt, schätzt Psychologin Grosser,
werde es dauern, bis sich bei Gutachtern und Richtern, Eltern und
Anwälten die Einsicht durchgesetzt habe, dass "ein Kind
ein Grundrecht auf Vater und Mutter hat".
Schlechte Aussichten für Thomas H. Der ausgesperrte Vater will
dennoch nicht aufgeben. Eines Tages, glaubt er, werden "meine
Kinder vor der Tür stehen und fragen: Papa, wo warst du eigentlich
die ganze Zeit?" Dann, sagt er, "muss ich ihnen Rede und
Antwort stehen, das bin ich ihnen schuldig".
KAREN ANDRESEN, ANGELA GATTERBURG
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Scheidungskinder,
-väter, -mütter
Seitdem es das Internet gibt, lesen wir fast täglich
von neuen "Fällen", in denen Mütter und Väter
nach einer Trennung um ihre Kinder kämpfen. Nicht selten spüren
wir am anderen Ende des Monitors, wie emotional die Zeilen niedergeschrieben
wurden, wenn es etwa heisst: Ich werde kein Mittel auslassen, um
zu verhindern, dass mein(e) Ex die Kinder noch einmal sieht. Wir
lesen von gegründeten oder gesuchten "Selbsthilfegruppen",
in denen Strategien für eine erfolgversprechende Argumentation
gegen das Umgangs- , Besuchs- oder Sorgerechtsbegehren der PartnerInnen
gefunden werden sollen.
Was wir aber alle immer und immer wieder vergessen, sind die betroffenen
Kinder. Ich beziehe mich hier durchaus mit ein, denn auch ich habe
vor achtzehn Jahren nichts ausgelassen, um "mein" Kind
vor dem Vater zu "schützen". Heute ist meine Tochter
erwachsen und ich würde die Zeit gern zurückschrauben,
mich anders verhalten, indem ich nicht "mich" in erster
Linie sehe und "meine" Einstellung zu meinem damaligen
Mann, sondern einzig und allein das Kind entscheiden lasse, was
sie sich für eine eigene Meinung zu ihrem Vater bildet im Laufe
der Jahre. Ich habe damals einen grossen (und nicht mehr rückgängig
zu machenden) Fehler gemacht, denn ich war es, die unserer Tochter
den Vater genommen hat. Dass er nach 3 Jahren Kampf dann schliesslich
aufgab und gar keinen Kontakt mehr zu dem Kind haben wollte, war
mir auch nicht recht, doch war es aus heutiger Sicht nur zu verständlich.
Gelitten hat allein die Tochter, denn sie ist letztendlich ohne
Vater aufgewachsen und hat heute, mit ihren 20 Jahren, kein sehr
gutes Männerbild. Muss ich mich darüber wundern?
Sollte nun jemand glauben, das neue Kindschaftsgesetz habe hier
etwas Grundsätzliches für das Wohl des Kindes geändert,
so ist das leider ein Irrtum. Auf Antrag eines Elternteils kann
gegen das nun generell geltende gemeinsame Sorgerecht Widerspruch
eingelegt werden und die hier vertretenen RechtsanwältInnen
werden bestätigen, dass ihre MandantInnen rege Gebrauch davon
machen. Der Rachefeldzug gegen die ehemaligen Partner geht weiter,
das "Instrument" bleibt weiterhin das Kind. Es ist sicher
nicht leicht für uns Menschen, Demütigungen aus einer
Beziehung hinzunehmen, zu vergessen, wie sehr er oder sie uns verletzt
hat. Und automatisch sagen wir nur zu schnell, wenn auch nicht laut:
Dem/der werden wir es heimzahlen. Ein aus der Hilflosigkeit und
Wut geborenes, willkommenes "Mittel zum Zweck" ist hier
"unser" Kind, denn das ist es ja, was er/sie nicht verlieren
will. Mit der Verweigerung des Besuchs-, Umgangs- oder Sorgerechts
können wir ihm/ihr also am meisten schaden und im Gegenzug
mit barer Münze zurückzahlen, was er/sie uns angetan hat.
Hand aufs Herz: ist es nicht häufig so, ohne dass wir uns vielleicht
darüber bewusst sind?
Das Internet ist für mich aber auch ein Medium, um etwas an
Sensibilität in die Welt zu tragen. Einen Denkanstoss zu geben
und vielleicht ein bisschen mehr Frieden in unseren eiskalt gewordenen
Alltag zu bringen, soweit das überhaupt auf offene Ohren (und
Herzen) stösst.
In den vergangenen Monaten lernte ich zahlreiche Väter kennen,
Scheidungs- und Trennungsväter, die mir von ihren Schicksalen
erzählten. Väter, die keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern
haben dürfen, weil die ehemaligen Partnerinnen (teilweise mit
"geschickter Argumentation") die RAe, Jugendämter
und Gerichte mobilisiert hatten, ihnen das alleinige Sorgerecht
zuzusprechen und dem Vater jeglichen Kontakt zu den gemeinsamen
(!) Kindern untersagten. Selbst ein in den Raum geworfener Kindesmissbrauch
ist hier keine Seltenheit, wenn es darum geht, das "eigene"
Kind für sich "BEHALTEN" zu wollen. Dass der Vater
nach der Trennung plötzlich zum Alkoholiker abgestempelt wird,
das Kind unruhig schläft, wenn es vom Besuch beim Vater zurückkommt,
die schulischen Leistungen nach einem solchen Besuch drastisch abfallen,
das alles sind die harmlosesten Vorwürfe, die in den entsprechenden
Akten nachzulesen sind. Liest man sich ein in diese "Fälle",
fragt man sich allen Ernstes, wie diese Frau, die ihrem Ex-Partner
dies alles vorwirft, diesen Mann jemals geliebt haben kann, wenn
er doch offensichtlich so ein Sch.... ist.
Jede Frau, jede Mutter, die das alleinige Sorgerecht für "ihr"
Kind beantragen will, die jeglichen Umgang des Vaters mit dem Kind
verhindern will, möchte ich einladen, einige Tage Gast zu sein
in einer Begegnungsstätte für Scheidungs- und Trennungsväter
(es gibt nur vereinzelte Privathäuser dafür bisher). Schauen
Sie sich an, was aus den Vätern geworden ist. Sprechen Sie
mit ihnen und lassen Sie sich erzählen, wie die Väter
seit dem Kindesentzug mit ihrem Leben umgingen. Sehen Sie zu, wie
die Väter weinen und Sie ihre echte Verzweiflung spüren.
Vom Verlust der eigenen Persönlichkeitsstruktur bis zum Verlust
des Arbeitsplatzes und sozialen Umfeldes können Sie hier alles
hautnah erleben. Und dann sagen Sie mir, liebe Geschlechtsgenossinnen,
ob wir Frauen nicht doch endlich an uns und unserem Egoismus arbeiten
sollten. Es geht nicht um uns, es geht um die Kinder! Und es geht
auch um die Väter, die es nicht verdient haben, ihre Kinder
zu verlieren - trotz aller möglicherweise verletzenden und
gemeinen Dinge, die sie UNS vielleicht angetan haben mögen.
Wenn Sie die Väter kennenlernen, die auf der "anderen
Seite" sind, wenn Sie sie leiden sehen, dann denken Sie vielleicht
nicht mehr gar so schnell, dass ein Umgang mit den Kind/ern gar
so schlecht wäre, denn er liebt sein eigen Fleisch und Blut
nicht minder als Sie. Oder wo steht geschrieben, dass eine Mutter
"ihr" Kind mehr liebt als ein Vater? Wer mag das definitiv
hier belegen und mit welchem Recht??
Ich jedenfalls bin sehr nachdenklich geworden und fragte mich, was
ich tun kann. Es ist sicher nicht viel, denn ich werde die Welt
nicht verändern können. Dennoch möchte ich das Gespräch
suchen mit den Müttern, die aus der momentanen Situation des
Verletztseins und des Trennungsschmerzes heraus vielleicht ein Rad
ins Rollen bringen, unter dem die Männer und Kinder letztendlich
liegenbleiben. Und ich möchte dazu beitragen, den Scheidungs-
und Trennungsvätern einen Anlaufpunkt zu geben, wenn sie nicht
mehr weiterwissen. Die Emanzipationsbewegung damals hatte sicher
seinen Sinn und ich halte sie auch für sehr wichtig. Allerdings
habe ich heute oft das ungute Gefühl, dass wir Frauen das Zepter
in die Hand nehmen und die Welt regieren wollen. Es gibt Frauenhäuser,
Frauenbegegnungsstätten, Frauenberatung, Frauenförderung,
Mütterbeauftragte, Mütterberatungsstellen, Hilfen für
alleinerziehende Mütter, Frauenbeauftragte, die Liste ist endlos
lang. Sicher hat alles auf seine Art auch eine Berechtigung und
es ist gut, dass von Seiten der Politik geholfen wird. Wo aber sind
die Männerhäuser, die Männerministerien, die geförderten
Männerprojekte, die Eingliederungsmöglichkeiten sozial
abgerutschter Väter?
Es gibt inzwischen einige Vereine, Institutionen, die hier Hilfe
für Scheidungs- und Trennungsväter anbieten, wie zum Beispiel
"Pappa.com", "ISUV" und den "Väteraufbruch
e.V.". Hier engagieren sich Väter und finden Gleichgesinnte
und Ansprechpartner. Aber was immer noch fehlt, sind die nötigen
öffentlichen Förderungen. Ich habe einen Mann kennengelernt,
der sein privates Haus als Begegnungsstätte für betroffene
Väter zur Verfügung stellt, der sein Hab und Gut der "Sache"
zukommen lässt und der in allen Instanzen kämpft, um etwas
zu erreichen für die dringend notwendige Hilfe. Doch die Ohren
der Ministerien bleiben abgewandt. Wenn es nun Frauen wären,
Mütter, ja, da sehe die Sache wahrscheinlich anders aus. Dem
"schwachen" Geschlecht aus öffentlicher Hand zu helfen,
ist chic und kommt nach aussen immer gut an (bringt ja auch Wählerstimmen).
Doch die Zeit ist reif für die Emanzipation des Mannes!
Um diese Sensibilität in der Öffentlichkeit dafür
zu wecken, werde ich mich engagieren und unterstütze einen
Verein, der sich "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein
Havelland-Brandenburg e.V." nennt. Der Kreisverein VAfK Havelland-Brandenburg
ist im Aufbau begriffen und ein höchst motivierter und engagierter
Vorstand ist der beste Garant dafür, dass hier etwas in Bewegung
kommt, was längst überfällig ist. Es existieren Konzepte
für Projekte wie ein "Vater-Mutter-Kind-Haus Havelland"
und eine "Vater-Mutter-Kind-Stadt", die den Trennungsfamilien
einen vernünftigen Umgang miteinander bieten sollen. Die Betonung
liegt auf einen Umgang "miteinander" und nicht wie bisher
gegeneinander.
Zur Realisierung dieser Projekte, die auf Wunsch gern konkret vorgestellt
werden können, benötigt der Verein Hilfe, da von staatlicher
Seite bisher noch keine Förderung bewilligt wurde. Der Bundesverein
Väteraufbruch für Kinder e.V. ist eingetragen im Vereinsregister
Amtsgericht Bonn Nr. 5814. Neben der dringend benötigten finanziellen
Unterstützung, für die wir ein Spendenkonto (Kto: 299
166 - 503, Postbank Köln, BLZ: 370 100 50, Stichwort: KV Havelland-Brandenburg,
Vater-Mutter-Kind-Haus) eingerichtet haben, arbeiten wir derzeit
parallel zu den anderen Aktivitäten aber auch noch an einem
Projekt, an dem sich alle Scheidungs- und Trennungsväter beteiligen
können. Wir haben begonnen, ein gemeinsames Buch zu schreiben
unter dem Titel: "Mama, was ist ein Pappa?" (c). Der gesamte
(!) Erlös aus dem Verkauf dieses Buches soll dem Verein VAfK
Havelland-Brandenburg, der Aufrechterhaltung der Begegnungsstätte
im Havelland, der Realisierung von den o.g. Projekten, den betroffenen
Vätern und Kindern zugute kommen!
In diesem Buch möchten wir Geschichten von Vätern vorstellen,
die sie aus der Erinnerung im Umgang mit ihren Kindern niederschreiben.
Ein kurzes Erlebnis, das Ihnen als Vater vielleicht als schönste
Erinnerung geblieben ist. Neben einer Ist-Analyse soll dieses Buch
fünfzig oder hundert Geschichten von Vätern und ihren
Kindern beinhalten. Ebenso sind einige Fotografien von Vätern
mit Kindern aus dem Alltag - aus Reihen der betroffenen Väter,
aber auch von Prominenten - wünschenswert. Der Ausklang soll
eine Darstellung werden, in der Wege aus der vaterlosen Gesellschaft
aufgezeigt werden. Das Projekt des Vater-Mutter-Kind-Hauses im Havelland
soll abschliessend als Modell dargestellt werden, ebenso wie die
Vision einer Vater-Mutter-Kind-Stadt. Erreicht werden soll damit,
ein neues positives Vaterbild darzustellen! Ziel ist es, einen finanziellen
Grundstock für das Projekt zu erarbeiten und das Haus so bekannt
zu machen, dass es in weiteren Städten und Landkreisen bald
schon Nachfolgehäuser für Väter mit Kindern gibt.
Ausserdem wollen wir etwas Nachdenkliches für Eltern und etwas
zum Vorlesen für die Kinder schaffen. Kurz vor Weihnachten
soll unser Gemeinschaftswerk spätestens auf dem Buchmarkt sein,
damit es von den Vätern an ihre Kinder verschenkt werden kann.
- Mama darf übrigens auch darin lesen. Wenn sie als betroffener
Vater auch einen kleinen Buchbeitrag leisten möchten, senden
sie mir Ihre Zeilen bitte per eMail. Ob wir diesen anonym oder unter
Ihrem Namen veröffentlichen dürfen, teilen Sie uns bitte
mit, wir werden uns selbstverständlich daran halten.
Ich hoffe, dass hier ein Grundstock gelegt worden ist für ein
bisschen Nachdenklichkeit und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Gabriele Farke
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| Laatste update : 9 januari 2009 | Vragen welkom
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